Grsßbritannien und Frland. (März 9.) 215
zösischen Flagge und zur Errichtung von Befestigungen haben. Der englische
Agent erhielt von diesen Vorgängen erst in diesem Jahre Kenntnis; sobald
sie aber bekannt geworden waren, erklärte die englische Negierung. daß sie
im Widerspruch ständen zu dem Vertrage von 1862 und zu den besonderen
Verpflichtungen des Sultans gegenüber England in Bezug auf Abtretung
oder Entäußerung irgend eines Teiles seines Landbesitzes. Der Sultan
wurde aufgefordert, den Pachtvertrag wieder aufzuheben, was er auch
gethan hat. Das Vorgehen unseres Agenten ist von uns nicht gemißbilligt
worden, sondern gemäß unserer Instruktionen geschehen. (Beifall. Lord
Salisbury hat dem französischen Botschafter mehr denn einmal erklärt,
daß nach seiner Ansicht die englische Regierung zu ihrem Einspruche durchaus
berechtigt und daß es für sie unmöglich sei, denselben aufzugeben. Was
die materielle Seite der Frage anlangt, so ist Delcassés Darlegung der
Sachlage in einigen Punkten unvollständig. Er vergißt zu erwähnen, daß
er im letzten November auf eine Anfrage Monsons, was an den Gerüchten
von einer seitens Frankreichs beabsichtigten Landeserwerbung an der Küste
von Maskat Wahres sei, die Antwort gab, er habe hierüber nicht das
Geringste gehört. Dieselbe Erklärung wiederholte er vor wenigen Tagen.
Es handelt sich daher um einen Schritt des französischen Lokalagenten,
welcher seine Instruktionen überschritten hat; und es ist üblich, derartige
Fragen zur Kenntnis der betreffenden Regierung zu bringen und es sicher
zu stellen, daß dieselben auf diplomatischem Wege gelöst werden, damit auf
diese Weise vermieden wird, die Oeffentlichkeit darin zu verwickeln. Was
die Bedrohung mit einem Bombardement betrifft, so ist es klar, daß, wenn
auch Lord Salisbury, wie er dem französischen Botschafter mitteilte, eine
weniger öffentliche Art der Handlungsweise vorgezogen haben würde,
unsern Agenten dort kein Tadel trifft, da er nicht in der Lage war,
zwischen der Verantwortlichkeit des französischen Agenten und des Sultans
von Maskat einerseits und derjenigen der französischen Regierung anderer-
seits zu unterscheiden. Wir sind der Meinung, daß die Handlungsweise
unseres Agenten im Wesentlichen eine völlig korrekte war. Durch den
zwischen Frankreich und England im Jahre 1862 abgeschlossenen Vertrag
ist nicht ausgeschlossen, daß Frankreich eine Kohlenstation in Maskat habe,
wie England sich eine solche ausdrücklich in dem Vertrage ausgemacht hat.
Eine Landkonzession ist mit derselben nicht verbunden, und es ist selbst-
verständlich, daß die französische Regierung einen gleichen Nutzen aus dem
ihr zustehenden Rechte ziehen will, welcher aber gleichen Beschränkungen zu
unterliegen hat.“
9. März. (Unterhaus.) Vorlegung des Marineetats.
Rede Goschens.
Der erste Lord der Admiralität Goschen sagt in der Begründung
der Wehrforderungen für die Marine: „Vor uns haben wir die geplante
Konferenz für eine allgemeine Abrüstung, hinter uns die unruhevollen
Monate Oktober und November. Jedermann wird sich des auffälligen
Vertrauens erinnern können, welches das Volk in jenen kritischen Augen-
blicken den Seestreitkräften des Landes und deren Bereitschaft für jede
Möglichkeit gezeigt hat. Dieses Vertrauen war die Belohnung und das
Ergebnis früherer Aufwendungen.“ England sei bereit gewesen, es habe
keine fieberhaften Ankäufe, keine plötzlichen Mannschaftseinreihungen vor-
zunehmen brauchen. Alles habe mit Gelassenheit und Ruhe geleitet werden
können; es brauchten keine Munition angekauft und keine neuen Bestellungen
gemacht zu werden. Der in dem Nachtragsetat stehende Posten von
100000 Östr. für Geschütze stelle lediglich den Beginn der Geschützbewaffnung