Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

Die österreithisch·nugarishe Menarhhie. (Dezember 3. — 12.) 229 
3. Dezember. (Cisleithanien.) Im Abgeordnetenhause 
verurteilt Jaworski, der Führer des Polenklubs, die tschechische 
Obstruktion scharf. Die Tschechen erklären, ihre Haltung erst nach 
Körbers Sturz ändern zu wollen. 
5. Dezember. (Ungarn.) Die Koffuthfraktion gibt die Ob- 
struktion auf, die liberale Partei verzichtet auf die Doppelsitzungen. 
Nur die katholische Volkspartei und einige Radikale setzen die Ob- 
struktion fort. 
7. Dezember. Der Reichskriegsminister bestimmt, daß die 
Abgänge, die sich am Jahresschlusse bei den aus den Ländern der 
ungarischen Krone sich ergänzenden Truppen durch Entlassung der 
Drittjährigen ergeben, durch Einberufung der im nächsten Jahre 
übungspflichtigen Mannschaft für den 4. Januar zu einer 28tägigen 
übung zu decken find, soweit es sich für den Dienstbetrieb als not- 
wendig erweist. 
9. Dezember. (Cisleithanien.) Der Versuch, die Geschäfts- 
ordnung des Abgeordnetenhauses zu reformieren, scheitert, weil die 
kleinen Parteien ihre Dringlichkeitsanträge nicht zurückstellen wollen. 
9. Dezember. (Cisleithanien.) Abgeordnetenhaus. Auf 
eine Interpellation des italienischen Klubs verspricht Minister 
v. Körber die Errichtung einer italienischen Universität an einem 
passenden Ort. Innsbruck sei dazu ungeeignet. 
12. Dezember. (Cisleithanien.) Herrenhaus. Windisch- 
grätz und Körber über die Armeefrage. 
Fürst Windischgrätz interpelliert über die Lage in der Heeres- 
angelegenheit. Ministerpräsident v. Körber: Die Regierung halte an dem 
Standpunkte fest, daß eine Aenderung der Ausgleichsgesetze nur im Ein- 
verständnis beider Reichshälften und auf verfassungsmäßigem Wege er- 
folgen könne. Bezüglich der Heeresfrage halte die Regierung an der ur- 
sprünglichen Auffassung fest, daß die einheitliche Leitung und Führung 
sowie die innere Organisation ausschließlich dem Monarchen zustehe. Daß 
auch für Akte der Krone innerhalb dieser Kompetenz die Verantwort- 
lichkeit der Regierung gelte, folge aus der Verfassungsmäßigkeit in beiden 
Staatsgebieten. Der Ministerpräsident sei in Kenntnis aller beabsichtigten 
Maßnahmen gewesen. Er wolle jedoch, da sie zum guten Teil noch nicht 
endgültig feststehen, in eine Wertabschätzung derselben nicht eintreten, 
sondern erkläre nur, daß die äußere und die innere Einheitlichkeit der 
Armee, ihre Grundlagen und Traditionen nicht alteriert werden würden. 
Die Armee werde die alte bleiben, erfüllt vom Gefühl der Pflicht, für 
Thron und Reich ihren letzten Blutstropfen zu opfern. Die zu treffenden 
Verfügungen würden den gegebenen staatsrechtlichen Verhältnissen in keiner 
Weise widersprechen. Den Gedanken einer Trennung der Armee weise er 
zurück, sie wäre ein Verbrechen gegen das gesamte Reich. So weit könne 
es nicht kommen, solange die Ausgleichsgesetze gelten. Fürst Windisch- 
grätz: Der Oberbefehl des Kaisers über die Armee gehöre zu den un-
	        
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