Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904. (45)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Mai  3./6.)  77

Möge  auch  der  Stadt  Mainz  diese  Brücke  in  jeder  Beziehung  zur  Zierde
und  zum  Segen  gereichen.

3.  Mai.  Der  Reichstag  verwirft  mit  großer  Mehrheit  in
zweiter  Lesung  unter  Widerspruch  der  Vertreter  des  Bundesrats
die  Zuschußanleihe  von  59½  Millionen  Mark  zu  den  einmaligen
Ausgaben  des  ordentlichen  Etats.

3.  Mai.  Divisionskommandeur  Generalleutnant  v.  Trotha
in  Trier  wird  zum  Oberbefehlshaber  in  Südwestafrika  ernannt.

3./6.  Mai.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Erste  Beratung
  der  Kanalvorlage.  Rentabilität;  Handelsverträge;  Kompensationen.



Minister  der  öffentlichen  Arbeiten  v.  Budde:  Trotz  der  Vergrößerung
  des  Eisenbahnnetzes  seien  neue  Wasserstraßen  unentbehrlich.  Z.  B.  habe
New--Vork  eine  riesige  Wasserstraße  mit  einem  Aufwand  von  420  Millionen
Mark  erbaut;  Frankreich  habe  seit  1871  1500  Millionen  Francs  für  Wasserstraßen
  ausgegeben,  ohne  daß  dabei  eine  Rentabilitätsberechnung  gefordert
sei.  Auch  Belgien  und  Holland  hätten  ihr  Kanalnetz  stetig  verdichtet.
Oesterreich  habe  1901  den  Bau  neuer  Wasserstraßen  von  1500  Kilometer
Länge  beschlossen  und  dabei  weniger  auf  finanzielle  Rentabilität  als  auf
wirtschaftliche  Erfolge  gerechnet.  Rußland  besitze  1850  Kilometer  Kanäle
und  habe  1904  für  die  Wasserstraßen  72  Millionen  Rubel  ausgeworfen.
„Seit  1901,  also  seit  jener  Zeit,  wo  wir  uns  hier  im  Hause  mit  den
Wasserstraßen  beschäftigen,  haben  unsere  Nachbarstaaten  ganz  erhebliche
Aufwendungen  für  Wasserwege  gemacht.  Man  hält  diese  nicht  für  überlebt.
  Rings  um  Deutschland  herum  baut  man  ein  Wasserstraßennetz  mit
billigen  Tarifen  aus.  Wir  werden  bei  unserem  Wettbewerb  mit  dem  Auslande
  damit  rechnen  müssen.“  —  In  Deutschland  würde  gegen  die  Wasserstraßen
  geltend  gemacht,  daß  sie  die  Eisenbahnen  schädigten.  Dies  würde
widerlegt  durch  die  beste  Wasserstraße  der  Welt,  den  Rhein;  rechts  und
links  von  ihm  gäbe  es  leistungsfähige  Vollbahnen,  und  Nebenbahnen  entwickelten
  sich  fortwährend.  Da  der  Staat  ein  Eisenbahnmonopol  geschaffen
habe,  habe  er  auch  die  Pflicht,  die  Wasserstraßen  auszubauen;  sonst  würde
sein  Monopol  kulturwidrig  wirken.  Die  Eisenbahneinnahmen  würden  nicht
leiden  durch  die  Konkurrenz  der  Wasserstraßen.  „Im  Jahre  1903  haben
nach  den  Feststellungen  die  Bruttoeinnahmen  nicht  1511,  sondern  1540,4
Millionen  betragen,  der  Ueberschuß  nicht  600  Millionen,  sondern  607,9
Millionen.  Der  Betriebskoeffizient  ist  zurückgegangen  auf  59,86  Prozent.
Die  Verzinsung  des  Anlagekapitals  beträgt  etwa  7,3  Prozent.  Eine  derartige
  glänzende  Entwickelung  der  Eisenbahnen,  die  wir  in  den  letzten
Jahren  erfahren  haben,  haben  wir  in  keinem  anderen  Staate  erlebt.  Es
ist  nicht  zu  befürchten,  daß  die  weitere  Entwickelung  der  Eisenbahnen  durch
die  Kanalbauten  geschädigt  wird.  Wenn  im  rheinisch-westfälischen  Industriegebiet
  die  geplanten  Kanäle  nicht  gebaut  werden,  so  müssen  wir  dort  neue
Bahnen  anlegen,  die  mindestens  so  viel  kosten,  wie  der  Staatszuschuß  zum
Dortmund-Rhein-Kanal.“  —  Die  Industrie  habe  von  den  Kanälen  den
Vorteil  der  billigen  Fracht  und  der  Möglichkeit  der  Dezentralisation,  was
von  hoher  sozialer  Bedeutung  sei.  Am  notwendigsten  sei  der  Rhein-Hannover-Kanal.
  Neben  den  wirtschaftlichen  Gründen,  die  im  allgemeinen
für  die  Kanäle  anzuführen  seien,  komme  hier  noch  in  Betracht,  daß  eine
Entlastung  des  Bahnverkehrs  auf  dieser  Strecke  dringend  notwendig  sei.