IX.
Schweiz.
10./11. Februar. (Olten.) Parteitag der Schweizer Sozial-
demokratie.
Es wird beschlossen, im Gegensatz zu den Anarchisten als Partei-
grundsatz auszusprechen, daß das Volksheer notwendig sei. Dagegen wird
beschlossen, den Genossen Gehorsamverweigerung zu empfehlen, wenn sie
als Soldaten bei Streiks einberufen und zur Verübung von Gewaltakten
gegen Streikende befohlen werden. Um die etwaigen Opfer der Militär-
justiz zu unterstützen, soll sofort eine Widerstandskasse gegründet werden.
Gegen das in der Ausarbeitung begriffene neue Anarchistengesetz wird be-
schlossen, das Referendum zu beantragen.
21. Februar. Wegen der zunehmenden antimilitaristischen
Propaganda verfügt der Bundesrat, daß Ausländer, welche sich an
der Propaganda dadurch beteiligen, indem sie zur Verweigerung
der Wehrpflicht oder des militärischen Gehorsams auffordern, aus
dem Gebiet der Eidgenossenschaft auszuweisen sind.
6. März. Gesetzesinitiative.
Der Bundesrat beantragt bei der Bundesversammlung eine Ver-
fassungsänderung betreffend die Einführung einer Gesetzesinitiative im
Bunde. Danach sollen 50000 schweizerische Bürger das Begehren auf
Erlaß der Aufhebung oder Abänderung von Bundesgesetzen oder allgemein
verbindlichen Bundesbeschlüssen in dem Sinne stellen können, daß ein solches
Begehren dem Schweizervolk zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt
werden muß. Solche Initiativbegehren sollen zulässig sein in der Form
einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Gesetzentwurfes.
Die Bundesversammlung soll dem schweizerischen Volke gleichzeitig einen
Gegenentwurf zur Abstimmung unterbreiten können. Verfassungswidrige
oder mit den Staatsverträgen im Widerspruche stehende Initiativbegehren
soll die Bundesversammlung von sich aus zurückzuweisen befugt sein, ohne
ihnen weitere Folge zu geben.
17. März. Der Bundesrat veröffentlicht den Entwurf einer
neuen Militärorganisation.
Danach wird an der Gliederung der schweizerischen Armee nichts
geändert, es bleibt den Beschlüssen der Bundesversammlung vorbehalten,
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