370 Rußland. (Februar 22.—März 6.)
hat selbst in den schlimmsten Attentatszeiten noch kein Justizminister nötig
gehabt; er galt selbst den größten Revolutionären noch immer als ein
Wahrer des Rechtes „nach Möglichkeit", aber Herr Akimoff hat es heute
nötig, weil er sich dem Minister des Innern Durnowo auf Haut und
Haare verschrieben hat.“
22. Februar. (Moskau.) Der Kongreß des „Verbandes
vom 30. Oktober“ erklärt die schleunige Einberufung der Duma
als das beste Mittel zur Beruhigung des Landes.
W. Februar. Finanzlage.
Das Organ des Grafen Witte, die „Russkoje Gossudarstwo“, teilt
mit, daß man, um die außerordentlichen Ausgaben des Budgets zu decken,
auf dem Wege von Kreditoperationen etwa 600 bis 700 Millionen Rubel
in Gold werde beschaffen müssen. Da es nun gegenwärtig unmöglich sei,
dies unter den gewöhnlichen Kreditbedingungen zu tun, werde man zu
mehr oder weniger extremen Mitteln seine Zuflucht nehmen müssen, zu
denen übrigens auch andere Staaten häufig gegriffen haben, wenn sie sich
in ähnlichen schwierigen Verhältnissen befanden, wie Rußland im gegen-
wärtigen Augenblick.
26. Februar. Ein Ukas über die Dumawahlen sagt:
Die Ruhestörungen im Innern, die mit einer Stockung der regel-
mäßigen Verbindungen verknüpft waren, verhinderten, daß mehrere Pro-
vinzen zur rechten Zeit die Anweisung erhielten. Um nun nicht die Ein-
berufung der Duma zu verzögern, fanden wir es für notwendig, das
Reglement zu ändern, wonach die Wahlen im ganzen Reiche an demselben
Tage vorgenommen werden, und bestimmen, daß sie zu verschiedenen Zeiten
stattfinden sollen. Infolgedessen ordnen wir an: Die Wahlen in den Wahl-
komitees werden an bestimmten Tagen durch kaiserliche Ukase festgesetzt
werden. — Die St. Petersburger Telegraphen-Agentur kann mitteilen, daß
bis zu dem durch den Ukas festgesetzten Termin für den Zusammentritt
der Reichsduma die Wahlen in den meisten Provinzen beendet sein werden
und die Duma mit mehr als 350 Mitgliedern eröffnet wird.
Der Eröffnungstag ist der 10. Mai.
Anfang März. (Sibirien.) General Rennenkampf erklärt
in einer Proklamation, daß im Falle eines politischen Anschlages
auf eine Person seines Gefolges alle bei den Truppenteilen und
in den Gefängnissen als Geiseln festgehaltenen Personen erschossen
werden würden.
6. März. Ergänzung des Edikts vom 30. Oktober über die
Reorganisation des Reichsrats und die Anderung des Reichsduma-
gesetzes.
In einem kaiserlichen Manifest wird zunächst mitgeteilt, daß die in
dem Manifest vom 30. Oktober vorigen Jahres angekündigten gesetzgeberi-
schen Arbeiten betreffend die Reorganisation des Reichsrates und die Ab-
änderung des Reichsdumagesetzes zum Abschluß gekommen sind. Danach
werden die Duma und der Reichsrat, der zukünftig zu gleichen Teilen aus
von dem Kaiser ernannten und aus gewählten Mitgliedern gebildet wird,
alljährlich durch einen kaiserlichen Ukas zu ihren Tagungen einberufen und
ebenso auch vertagt werden. Die Duma und der Reichsrat haben gleiche