406 Kuminien. (März 26.—Juni 17.)
XVII.
Kumänien.
26. März. (Bukarest.) Studenten veranstalten gegen eine
französische Theatervorstellung Straßendemonstrationen; Militär und
Polizei schreiten ein, mehrere Personen werden getötet, einige Hun-
dert verwundet.
23. Mai. Das vierzigjährige Regierungsjubiläum und das
fünfundzwanzigjährige Königsjubiläum des Königs wird glänzend
gefeiert. Die Feiern dauern mehrere Tage.
17. Juni. Die „Agence Roumaine“ schreibt über den Bruch
mit Griechenland:
Die griechische Telegraphenagentur verbreitete einen Bericht über
die Sitzung der griechischen Kammer, worin offiziell der Abbruch der Be-
ziehungen zwischen Griechenland und Rumänien mitgeteilt wird, sowie die
diesbezüglichen vom Minister des Aeußeren abgegebenen Erklärungen. Die
Regierungskreise und die öffentliche Meinung Rumäniens waren erstaunt,
in welcher Weise die Ursachen und die einzelnen Phasen des Konfliktes
entstellt wurden. Der wahre Sachverhalt ist folgender: Alsbald, nachdem
die Pforte infolge der Verhandlungen zwischen der rumänischen und der
türkischen Regierung in Ausübung ihrer Souveränetät den im ottomani-
schen Reiche wohnenden Stämmen rumänischer Nationalität Gleichheit der
Rechte und Anerkennung ihrer Nationalität gewährte, unternahm die grie-
chische Regierung eine gewalttätige Aktion, die vor keinem Mittel zurück-
schreckte, um die Anwendung des kaiserlichen Jrades zu verhindern, durch
das die Stellung der rumänischen Untertanen im ottomanischen Reiche
auf Grund der Verhandlungen geregelt wurde, die zwischen zwei aus-
wärtigen Mächten gepflogen wurden und woran Griechenland weder teil-
nahm noch teilzunehmen hatte. Auf griechischem Gebiet organisierte und
von einem in Athen bestehenden Verein gebildete und besoldete Banden
überschritten die Grenze, ohne von den griechischen Behörden daran ge-
hindert zu werden, und begingen abscheuliche Gewalttaten, um die rumäni-
schen Völkerschaften durch Brandstiftungen und Plünderungen ihrer Güter
und Mordtaten zu terrorisieren, wie dies in Gerena geschah. Es wird
sodann die die Aktion der griechischen Regierung unterstützende Haltung
des ökumenischen Patriarchen angeführt. Auf die in Athen gemachten Vor-
stellungen hatte der damalige Ministerpräsident Rhallis u. a. erklärt, daß
er nichts von Rumänien in Makedonien wisse und ihm nichts bekannt sei,
daß in Athen eine geheime Gesellschaft bestehe, die Banden organisiere,
die in den Grenzprovinzen des ottomanischen Reiches operieren. Die grie-
chische Regierung suchte die durch die verbrecherischen Taten erregte öffent-
liche Meinung Europas irre zu führen, indem sie wiederholte, daß sie für
die auf fremdem Boden begangenen Untaten nicht einstehen könne. Die
rumänische Regierung erwiderte, sie habe der griechischen Regierung nicht
zum Vorwurf gemacht, daß sie auf türkischem Gebiet nicht Polizeigewalt
ausübe, sondern daß sie dulde, daß auf ihrem eigenen Gebiet Banden
organisiert und besoldet werden, die in Makedonien Verbrechen begehen
und deren Offiziere der griechischen Armee angehören. Das ist der wahre
Ursprung des Konfliktes. Die rumänische Regierung antwortete auf eine