Hsche Kurie. (April 15.—November 16.) 367
VIII.
Nömische Kurie.
15. April. (Rom.) Der Papst empfängt den deutschen
Reichskanzler.
6. Juli. (Rom.) Es wird eine Urkunde über die Reform
des päpstlichen Gerichtswesens veröffentlicht.
Die Urkunde umfaßt drei Abschnitte. In dem ersten ist eine Neu-
einteilung der briesterlichen Gerichtshöfe festgesetzt. LHirber. ist eine bessere
Trennung in der Behandlung der vorkommenden Fälle vorgesehen und
eine Anhäufung von #ng vern vermieden. Im zweiten Abschninr
regelt ein besonderes Gesetz (lex boprie) die Tätigkeit der Rot
zrersten Ippellationshefes, und # anderen päpstlichen Oerichice In
Rom. Der dritte Teil enthält ein allgemeines Grundreglement für die
vorgenannten Gerichtshöfe. Das Reglement handelt in erster Linie
Berufungs-= und Kassationsverfahren, ferner vom Schugz der wirinseaneeh
wachen. Diesen wird das Recht zugebilligt, entweder olne Advokaten
vor Gericht selbst ihr Recht zu vertreten ohne sich einen Verteidiger zu
nehmen, der die Verteidigung umsonst oder zu einer niedrigen, besonders
festgeseyten Taxe zu übernehmen hat. Die Reform gibt der konsistorialen
Kongregation ebenso wie dem obersten Appellhof ihren alten Glanz zurück.
Durch die anderweite Berteilung der Pflichten zwischen den verschiedenen
Kongregationen wird namentlich die für Propaganda entlastet. Die Chefs
der drei Sektionen unterstehen direkt dem #ldinasstaathselretär- Die
Reform darf als eine Vorbereitung des neuen Kodex für das kanonische
Recht gelten.
13. November. Eine außerordentliche Gesandtschaft unter
Führung des Oberpräfidenten v. Schorlemer überbringt dem Papft
die Glückwünsche des Deutschen Kaisers zum goldenen Priester-
jubiläum.
16. November. Der Papst hält ein feierliches Hochamt aus
Anlaß seines Priesterjubiläums.