XVI.
Rußland.
Anfang Januar. (Polen.) Es wird bekannt, daß der
wegen der preußischen Polenpolitik versuchte Boykott deutscher
Waren nicht durchführbar ist.
Januar. Ostseefrage und Deutschland.
Die „Nowoye Wremja“ schreibt, Deutschland habe die Frage, ob die
Ostsee als mare clausum anzusehen sei, angeregt, um in Friedenszeiten
die Ostsee in ein mare teutonicum zu verwandeln, im Falle eines Krieges
aber eine Beschießung der Ostseeküsten zu verhüten. Die Ostseefrage sei
somit ausschließlich deutsches Interesse. — Demgegenüber stellt das Wolffsche
Telegraphenbureau auf das bestimmteste fest, daß die Frage des mare
clausum bei den Ostseeverhandlungen überhaupt nicht erörtert, mithin auch
niemals von deutscher Seite angeregt worden ist.
Anfang Februar. Der Kaiser und Finnland.
Offiziös wird berichtet: Bei dem am 30. Januar durch den finn-
ländischen Staatssekretär Gerhard dem Kaiser unterbreiteten Rapporte über
die Deklaration des finnländischen Landtages auf die Aufforderung des
Kaisers betreffend eine 1906/1907 seitens des finnländischen Schatzamtes
an das Reichsschatzamt zahlbare Subsidie für den Kriegsbedarf schrieb der
Kaiser eigenhändig folgende Resolution auf die Deklaration: Angesichts der
in der Deklaration des finnländischen Landtages auf Meine Aufforderung
hin ausgeführten Betrachtungen mache Ich den Landtag darauf aufmerk-
sam, daß das Verfügungsrecht über die Mittel des Staats= und Milizfonds
ausschließlich Meinem Gutachten untersteht, weshalb Ich die Meinung des
Landtages als mit den wirkenden Gesetzen nicht im Einklang befindlich
erachte. Ich befehle, 20 Millionen Mark den Ressourcen des Reichsschatz-
amtes zu zahlen, wobei 16 400000 Mark den Summen des Milizfonds
und 3600000 Mark den vom Landtage votierten temporären Steuern zu
entnehmen sind. Bei dem am 30. Januar von Gerhard dem Kaiser unter-
breiteten Rapporte über die Deklaration des Landtages auf die Aufforde-
rung des Kaisers, Mittel für die diesjährigen Bedürfnisse zu beschaffen,
zu deren Deckung die gewöhnlichen Staatseinnahmen nicht ausreichen,
erfolgte folgende eigenhändige Resolution: Ich befehle die vom Landtage
votierten temporären Steuern einzutreiben und zu verausgaben, wie auch
früher, ohne sie mit den Mitteln des Staats-, Miliz= und anderer Re-
gierungsfonds zu vermengen, und bestätige abermals dem Landtage, daß
das Verfügungsrecht über diese Fonds ausschließlich Mir gehört.