622 Mentenegzre. (April 8. —Oktober 23.) — Griettenland. (März 3.)
durch die Abmachungen mit der Türkei nicht mehr gebunden, weil die
türkische Zusage, Montenegro und Serbien auf der Konferenz zu unter-
stützen, jetzt durch das Abkommen der Türkei mit Oesterreich-Ungarn gegen-
standslos geworden sei, da die einzige für Montenegro in Betracht kom-
mende territoriale Entschädigung wegen der Ueberlassung Bosniens an
Oesterreich-Ungarn als souveräner. Besitz ausgeschlossen erscheine. Einen
Ersatz für den entgangenen Vorteil behauptet Montenegro nur auf tür-
kischem Gebiet finden zu können.
8. April. Montenegro und der Berliner Vertrag.
Durch Vermittlung der italienischen Regierung erlangt Montenegro
die Zustimmung Oesterreich--Ungarns und der anderen Signatarmächte des
Berliner Kongresses zur Streichung der im Artikel 29 enthaltenen Sou-
veränitätsbeschränkungen mit Ausnahme von Alinea 6. Dieser soll durch
folgende Bedingungen ersetzt werden: „Der Hafen von Antivari soll
den Charakter eines Handelshafens beibehalten. Man wird dort keine
Bauten ausführen können, welche ihn in einen Kriegshafen verwandeln
würden.“
Seine Annahme dieser Bedingungen und die Wiederherstellung guter
Beziehungen mit Oesterreich--Ungarn betont Montenegro in einer Note an
den italienischen Gesandten in Cetinje mit folgenden Worten: „Da Anti-
vari das hauptsächliche Debouché Montenegros und der Ausgangspunkt
seiner Eisenbahnen ist, erklärt Montenegro, ebensosehr im Interesse der
Entwicklung dieses Hafens als um den zunächst Beteiligten ein Unterpfand
seiner friedlichen Gesinnungen zu geben, freiwillig und schon heute, daß
Antivari den Charakter eines Handelshafens beibehalten wird, wodurch
seine freie Entwicklung vor den Unzukömmlichkeiten bewahrt wird, denen
Kriegshäfen ausgesetzt sind. Das Wohlwollen, das Oesterreich-Ungarn
durch den Verzicht auf die ihm durch den Artikel 29 eingeräumten Rechte
an den Tag gelegt hat, flößt Montenegro die volle Zuversicht in die freund-
schaftlichen und gutnachbarlichen Beziehungen ein, welche die österreichisch-
ungarische Regierung einzuhalten gedenkt.“
7. Juni. Der türkisch-montenegrinische Handels-
vertrag wird in Cetinje unterzeichnet.
23. Oktober. Antivari wird als Freihafen eröffnet. Der Be-
trieb ist auf sechzig Jahre an eine italienische Gesellschaft verpachtet.
XXII.
Griechenland.
2. März. Angebliche Verschwörung.
In Athen verbreiten verschiedene Blätter Nachrichten über eine
Verschwörung, die König Georg zur Abdankung zwingen und den ältesten
Sohn des Kronprinzen, den noch unmündigen Prinzen Georg, zum Nach-
folger proklamieren will.
3. März. Infolge des Austritts des Finanzministers Gunaris
aus dem Ministerium Theotokis, das seit 1905 am Ruder ist, zieht