474 Scweiz. (Dezember 14., 19.) Pelsien. (Januar 4.—Februar 10.)
14. Dezember. Die Bundesversammlung in Bern wählt für
1912 zum Bundespräsidenten Dr. L. Forrer (radikal) aus Thurgau,
zum Vizepräfidenten E. Müller (radikal) aus Bern.
19. Dezember. Der Bundesrat bewilligt 11 Millionen Franken
für den Neubau der eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich.
X.
Belgien.
4. Januar. Streik im Kohlenbergbau.
In den Kohlenbergwerken am linken Maasufer erklären die Arbeiter
den Generalstreik, weil ihre Forderungen von den Grubenbesitzern abgelehnt
wurden. Die Arbeitszeit war seit dem 1. Januar von 10 auf 91½ Stunden
festgesetzt worden. Die Grubenverwaltungen kürzten aber die Essenspausen
so stark, daß die preisgegebenen 30 Minuten Arbeit wieder einkamen. Etwa
12000 Bergarbeiter sind von dem Streik betroffen. Der Streik endigt am
16. Januar nach Eingreifen der Regierung mit der Erfüllung der Wünsche
der Bergarbeiter.
13. Jannar. Da die Regierung dem Herzog von Orleans
jede Agitation gegen die französische Republik untersagt, verlegt er
seinen Wohnsitz von Brüssel nach Spanien.
1. Februar. (Kammer.) Vergleich mit der Stiftung Nieder-
Füllbach.
Der Justizminister erklärt: Bei aller Anerkennung der Vater-
landsliebe König Leopolds sei der Staat der Ansicht, daß der verstorbene
König nicht mehr das freie Verfügungsrecht über die Werte gehabt habe,
die der Kronstiftung angehören. Es sei der Stiftung nicht möglich, den
vorgesehenen Auflagen gerecht zu werden; alle Werte würden demnach an
den belgischen Staat fallen, der der Stiftung Niederfüllbach ein Kapital
von 1100000 Mark einräumen werde. Die Regierung werde bei der
Kammer den Antrag stellen, im Kongo ein dem Gedächtnis König Leopolds
gewidmetes Werk zu schaffen. Der Minister verlas sodann die Erklärung,
worin König Albert in seinem Namen und in dem seines Sohnes auf die
Einkünfte verzichtet, zu deren Nutznießer ihn die Stiftung gemacht habe,
und betonte, man müsse dieser hochherzigen Gesinnung des Königs achtungs-
volle Anerkennung zollen.
10. Februar. Das Defizit der Brüsseler Weltausstellung.
Es stellt sich auf 1446000 Francs heraus. Davon hat die Regierung
eine Million, den Rest das Ausstellungskomitee zu tragen.
10. Februar. (Kammer.) Grenzregulierung zwischen Deutsch-
Ostafrika und der Kongokolonie.
Der Gesetzentwurf enthält die folgenden Bestimmungen: Die
deutsch-belgische Grenze soll vom Tanganyka bis zum Kivusee dem Talwege
der Rassiff folgen. Wo sich der Fluß in mehrere Zweige teilt, sollen die