106 Das Neutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 29. 30.)
und 1915, mit 16 Millionen in Betracht, so würden in den späteren Jahren
bei unverkürzter Beibehaltung der Zuckersteuer und des Zuschlags zur
Grundwechselabgabe die fortdauernden Ausgaben der Wehrvorlagen mehr
als gedeckt sein. Die Beibehaltung ist daher nur bis Ende 1917 in Aus-
sicht genommen, zu welch letzterem Zeitpunkt die Entwicklung der Einnahmen
und Ausgaben für den Beharrungszustand des genaueren zu übersehen sein
wird. Hiernach würde sich die Deckung der Kosten der Wehrvorlagen in
den Jahren 1913 bis 1915 etwa wie folgt gestalten: a) Fortdauernde Aus-
gaben. 1913: Bedarf 54 Millionen Mark; Deckung: 51 Millionen Mark
(24+ 22 +5), mithin ungedeckt 3 Millionen Mark. — 1914: Bedarf 153 Mil-
lionen Mark; Deckung: 90 Millionen Mark (16 J 44+. 15— 15, letztere aus
Aufrechterhaltung des Grundstücksübertragungsstempels in jetziger Höhe);
mithin ungedeckt 63 Millionen Mark. — 1915: Bedarf 186 Millionen Mark;
Deckung: 95 Millionen Mark (16.44 1.15 + 20, letztere aus Aufrechterhaltung
des Grundstücksübertragungsstempels in jetziger Höhe), mithin ungedeckt
91 Millionen Mark. Im ganzen stellen sich für die Jahre 1913 bis 1915
die in der Deckung der fortdauernden Ausgaben der Wehrvorlagen fehlenden
Beträge auf 157 Millionen Mark. Nach obigem kommt diesen ungedeckten
157 Millionen Mark vom Standpunkt der Finanzwirtschaft aus nur die
Bedeutung einmaliger und vorübergehender Fehlbeträge zu. Es ist daher
gerechtfertigt, zu ihrer Deckung den Wehrbeitrag heranzuziehen. — b) Ein-
malige Ausgaben: Die einmaligen Ausgaben der Wehrvorlage beziffern
sich einschließlich der bei den sortdauernden Ausgaben ungedeckten Beträge
auf 1055 Millionen Mark. Für deren Deckung sind aus dem Ueberschusse
von 1912 bei Kapitel 21 Titel 8 (Etat der allgemeinen Finanzverwaltung)
rund 65 Millionen Mark bereitgestellt. Mithin bleiben noch 990 Millionen
Mark aus dem Wehrbeitrage zu decken, der im ganzen auf 975 bis 1000
Millionen Mark zu veranschlagen ist. Für das Rechnungsjahr 1913 ist
der erforderliche Betrag mit 373,9 Millionen Mark (435— 3,3—64,7) voll
eingesetzt.
29. März. (Schleiz.) Fürst Heinrich XIV. von Reuß j. L.
im 81. Lebenssahre.
Sein Nachfolger ist der am 10. November 1858 in Gera geborene,
mit einer Prinzessin zu Hohenlohe-Langenburg vermählte bisherige Erb-
prinz Heinrich XXVII. Der neue Fürst hat bisher für seinen Vater und den
an der Ausübung der Regierung dauernd behinderten Fürsten Heinrich XXIV.
von Reuß ä. L. die Regentschaft geführt.
30. März. Die Stenervorlagen zur Deckung der Heeres-
vermehrung.
Finanzgesetz. Der Gesetzentwurf über Aenderung im Finanz-
wesen enthält in § 1 die Verpflichtung der Bundesstaaten, 1,25 Mark
pro Kopf der Bevölkerung neben den laufenden Matrikularbeiträgen zu
entrichten, wobei der Bundesrat von Zeit zu Zeit den Verteilungsmodus
auf die einzelnen Bundesstaaten nachprüfen soll. Die Verpflichtung der
Bundesstaaten zur Einführung einer allgemeinen Vermögensbestenerung,
an deren Stelle, wenn ein Bundesstaat bis zum 1. April 1916 keine Ver-
mögensbesteuerung eingeführt hat, eine Vermögenszuwachssteuer treten soll,
wird in § 2 festgesetzt. Die Aufrechterhaltung der Zuckersteuer (§ 3), die
Ausgabe von 120 Millionen Mark Silbermünzen als außerordentlicher
Bedarf (wobei der aus den Münzprägungen sich ergebende Ueberschuß für
das Rechnungsjahr 1913 allerdings nur, soweit er 10750000 Mark über-
steigt, verwendet werden kann (8§ 40), die Ausgabe von 120 Millionen