Das Dentsqe Reiq und seine rinzeluen Glieder. (April 18.) 203
geworden sind. (Der Wortlaut wird am 20. April in der „Nordd. Allgem.
Ztg.“ veröffentlicht.)
18. April. (Reichstag.) Fortsetzung der zweiten Beratung
des Etats für die Verwaltung des Reichsheeres, Besoldung des
Kriegsministers, Heereswesen im allgemeinen. (Sanitätsoffiziere.
Schleichwege bei Militärlieferungen.)
Abg. Götting (Nl.): Es sollen 4000 Offiziere und 15.000 Unter-
offiziere neu eingestellt werden. Da ist der Zeitpunkt besonders geeignet,
diejenigen Punkte, die schon teilweise seit längerer Zeit in der Tages-
literatur als reformbedürftig behandelt worden sind, auf ihre Abänderungs-
fähigkeit innerhalb des vergrößerten Heeresorganismus zu prüfen. Was
ist geschehen, um die Offiziere in der notwendigen Anzahl herbeizuschaffen
für die große Heeresvermehrung? Genügen die beiden Gesetze von 1906,
das Offizierspensionsgesetz und das Gesetz von 1909, welche ja erhebliche
Steigerungen der Besoldungen bieten, um einen genügenden Anreiz zur
Ergreifung der militärischen Laufbahn auszuüben? Das wird von einer
großen Anzahl militärischer Schriftsteller aus guten Gründen bestritten,
und wir können, glaube ich, an diesen Gründen nicht ohne weiteres vor-
beigehen. Da stehen im Vordergrund die Hauptleute, die verabschiedeten
Hauptleute insbesondere, die sich beklagen, daß trotz aller Steigerungen
der Pensionen und der Besoldungen noch nicht genügend für sie und für
ihre großen Gefahren, die sie im Beruf erleiden, gesorgt sei. Nur weni
über ein Drittel kommen an dieses Ziel heran, das der Offizier ja durch
größere Anstrengung seiner körperlichen Kräfte und durch größere Ge-
fahren erreichen mu als der in gleicher Lebenslage befindliche Mann, der
die höhere Beamtenlaufbahn ergreift. Es wird in dieser Beziehung von
einigen Schriftstellern, verabschiedeten Offizieren, vorgeschlagen, die Stellen
der Heeresverwaltung, insbesondere die begehrten Stellen der Bezirks-
offiziere, zunächst für verabschiedete Hauptleute zu sperren und ihnen allein
vorzubehalten, wenigstens denen über 45 Lebensjahre. Aber nicht allein
eine solche bevorzugte Vergebung von Stellen, sondern auch eine Besoldungs-
erhöhung für solche verabschiedeten und wiedereingestellten Hauptleute muß
erfolgen, wenn die Berufswahl gefördert werden soll. Nach der Meinung
der meisten Schriftsteller aus diesen Kreisen ist der Abstand zwischen der
Besoldung des Majors und der des Hauptmanns zu groß. Die Absicht
des § 24 Abs. 3 des Offizierspensionsgesetzes, wonach bei einem Aufsteigen
als Beamter der Pensionär nicht ungünstiger gestellt werden soll, ist nicht
verwirklicht. Der Leutnant steht sich heute in dieser Beziehung gut, weil
er dann ein Höchstgehalt von 6000 Mark erreichen kann. Der Hauptmann
kann, wenn er nach dem neuesten Gesetz pensioniert wird, in der neuen
Stelle nur ein Höchstgehalt von 6474 Mark erreichen; sein Einkommen
steigt gerade in der kritischen Zeit, wenn die Kinder erwachsen zu sein
pflegen, nicht genug. Noch schlechter stehen sich die früher pensionierten
Hauptleute, welche nach dem alten Pensionsgesetz nur bis zu 5363 Mark
gelangen können. In den inaktiven Heeresstellen leiden die Hauptleute
unter der Konkurrenz der bessergestellten Majore. Es wird hier also
vorgeschlagen, eine Lückenausfüllung stattfinden zu lassen, in der Weise,
daß eine Pensionszulage in der Richtung nach der Skala des Majors statt-
findet und eine allmähliche, stufenweise zu erreichende Erdienung, wenig-
stens eine Annäherung an die Pension, wie sie der Major bezieht, er-
möglicht wird. Wenn nun schon jetzt sich teilweise ein Mangel an Offizieren
bemerkbar gemacht hat, so ist das bei den Sanitätsoffizieren in ganz