Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

Das Denisqhe Reich und seine einzelnen Glieder. (Oktober 28. 29.) 341 
von 1874) auf jährlich 300000 Taler erhöhte Summe wird auf jährlich 
1125 322⅜/ Mark festgesetzt und soll zu diesem Betrage vom 1. November 
dieses Jahres an in monatlichen Raten aus der herzoglichen Kammerkasse 
an die herzogliche Hofstaatskasse eingezahlt werden. 
Artikel 11: Im übrigen erleiden die Bestimmungen des Finanz- 
nebenvertrages vom 12. Oktober 1832 keine Veränderung. 
W. Oktober. (Bayern.) Das Ende der Regentschaft. 
Die dem Landtag übermittelte Vorlage zur Beendigung der Regent- 
schaft hat folgenden Wortlaut: 
Im Namen S. M. des Königs, Ludwig, von Gottes Gnaden Königl. 
Prinz von Bayern, Regent! 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zu- 
stimmung der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten 
unter Beobachtung der in Titel 10 § 7 der Verfassungsurkunde vor- 
geschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt: 
Einziger Artikel: Der Titel 2, § 21 der Verfassungsurkunde vom 26. Mai 
1818 erhält folgenden Absatz II: 
Ist die Reichsverwesung wegen eines körperlichen oder geistigen Ge- 
brechens des Königs, das ihn an der Ausübung der Regierung hindert, 
eingetreten und besteht nach Ablauf von zehn Jahren keine Aussicht, daß 
der König regierungsfähig wird, so kann der Regent die Regentschaft 
für beendigt und den Thron als erledigt erklären. Der Landtag ist un- 
verzüglich einzuberufen; es sind ihm die Gründe, aus denen sich die 
dauernde Regierungsunfähigkeit ergibt, zur Zustimmung anzuzeigen. 
Für den Entwurf: 
Dr. Frhr. v. Hertling, Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen, v. Thelemann, 
v. Breunig, Dr. v. Knilling, Frhr. v. Kreß. 
(Siehe 30. Oktober und 4. November.) 
28. Oktober. (Mecklenburg.) In der Plenarsitzung des 
Landtages wurde die Verfassungsvorlage mit 239 gegen 129 Stimmen 
abgelehnt. 
29. Oktober. (Braunschweig.) Lösung der Thronfolge- 
frage. 
Die Landesversammlung nimmt den Bericht des Staatsministers 
Hartwieg über den Verlauf der Verhandlungen in der Thronfolgeangelegen- 
heit entgegen und beschließt darauf in geheimer Sitzung einstimmig die 
Veröffentlichung folgender Erklärung: „Die Landesversammlung hat mit 
lebhafter Befriedigung von den Ausführungen des Herrn Staatsministers 
Kenntnis genommen. Sie begrüßt mit Freuden den Bundesratsbeschluß 
vom 27. Oktober, welcher die Wiederübernahme der Regierungsgewalt im 
Herzogtum durch das angestammte, in vielhundertjähriger Geschichte mit 
dem Lande verbundene welfische Herrscherhaus gewährleistet. Die Landes- 
versammlung spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß der im ganzen 
Lande mit Jubel begrüßte bevorstehende Regierungsantritt des Prinzen 
Ernst August, Herzogs zu Braunschweig, unter Gottes Schutz nicht nur 
dem Herzogtum zum Segen gereiche, sondern auch dem Deutschen Reich, 
und daß in der Bevölkerung des Herzogtums Bestrebungen keinen Boden 
gewinnen werden, welche das gute Verhältnis zu dem Bundesstaate Preußen 
trüben könnten.“
	        
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