Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

348 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (November 3.—5.) 
       3. November. (Braunschweig.) Feierlicher Einzug des 
Herzogs Ernst August und seiner Gemahlin. 
       3. November. (Mecklenburg-Strelitz.) Der Großherzog 
hat das Entlassungsgesuch des Staatsministers Bossart abgelehnt. 
(Siehe 30. Oktober.) 
       3. November. Die deutsch-englischen Verhandlungen über die 
portugiesischen Kolonien. 
Dieses neue Abkommen soll nach einem Berliner Telegramm des 
Londoner „Daily Chronicle“ folgende Grundsätze aufstellen: 
    1. Deutschland verzichtet auf alle Anwartschaften in Mozambique. 
2. England läßt Deutschland freie Hand bei der wirtschaftlichen Ausschließung 
Angolas. 3. England räumt Deutschland ein Teilhaberrecht am Bau der 
Lobitobay—Katanga-Eisenbahn ein. 4. Die vorstehenden vertraglichen Ab- 
machungen lassen die Souveränität Portugals unberührt. Der Text des 
deutsch-englischen Geheimabkommens von 1898 über die portugiesischen 
Kolonien, das einen Eventnalcharakter trug, ist niemals veröffentlicht worden, 
doch kann man aus verschiedenen Verlautbarungen seinen Inhalt mit ge- 
nügender Sicherheit rekonstrnieren. Das damalige Abkommen besagte: 
1. Die portugiesische Besitzung Mozambigque, soweit sie südlich des Sambesi 
liegt, wird von Deutschland als englische Interessensphäre anerkannt. 
2. Deutschland erhält freie Hand in dem nördlich des Sambesistromes ge- 
legenen Teil von Mozambique und in Angola. 3. Dieser Teilungsplan 
soll nur in Wirksamkeit treten, wenn Portugal sich zum Verkauf seines 
Kolonialbesitzes entschließt. (Siehe 24. Oktober.) 
       4. November. (Bayern.) In der Kammer der Reichsräte 
wurde der Gesetzentwurf betr. die Beendigung der Regentschaft ohne 
Beratung einstimmig angenommen. (Siehe 28. Oktober.) 
      4. November. (Schwerin.) Der Generalintendant Karl 
Freiherr v. Ledebur 1, 73 Jahre alt. 
      4. November. (Flensburg.) Ein Vortrag Amundsens ver- 
boten. 
Es wird bestätigt, daß mit Rücksicht auf die nationalpolitischen 
Gegensätze die für Flensburg auf Grund des § 12 des Reichsvereins- 
gesetzes für öffentliche Versammlung beantragte Genehmigung zum Ge- 
brauch der der dänischen verwandten norwegischen Sprache abgelehnt wurde. 
Der Vortrag des Forschers in deutscher Sprache wurde nicht beanstandet. 
(Siehe 9. November). 
        5. November. (Bayern.) Das Gesetz= und Verordnungsblatt 
für das Königreich Bayern veröffentlicht einen königlichen Erlaß, 
in dem es heißt: 
„Wir tun kund und zu wissen, daß durch unsere Erklärung von heute, 
wodurch Wir die Regentschaft für beendigt und die Regierung als König 
angetreten haben, der Titel und die Ehrenrechte Sr. Maj. des Königs Otto 
nicht berührt worden sind. Gegeben in unserer Haupt= und Residenzstadt, 
am 5. November 1913. Ludwig. Gegengezeichnet vom gesamten Staats- 
ministerium.“
	        
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