612 Rußland. (Februar 11.—U Anfang März.)
11. Februar. (Finnland.) In der Postverwaltung ist für
Postanweisungen die Wertangabe in rusfischer Währung eingeführt
worden.
13. Februar. Der russische Gesandte in Peking wurde an-
gewiesen, die chinesische Regierung um Einstellung weiterer Truppen-
anhäufung in der Provinz Zizikar zu ersuchen, da dadurch unter
den russischen Kaufleuten große Unruhe hervorgerufen werde.
14. Februar. (Petersburg.) Über die Mission des Prinzen
Hohenlohe schreibt die offiziöse „Rossija“:
„Das politische Programm Rußlands wurzelt in der tiefen Ueber-
zeugung, daß die Balkanhalbinsel von den Balkanstaaten beherrscht werden
müsse, und daß mit der allgemeinen Anerkennung dieses Prinzips und mit
seiner realen Anwendung auf die Entscheidung der politischen Fragen Ur-
sachen zu Reibungen mit Oesterreich--Ungarn von selbst wegfallen. Für die
Aufrichtigkeit, mit der Rußland nach der Verwirklichung dieses Programms
streben wird, bürgt die unwandelbare Ausführung seiner glorreichen histo-
rischen Mission."
19. Februar. (Petersburg.) Als Mörder der vor 10 Tagen
in ihrer Wohnung beraubten Ingenieursgattin Thieme werden
Baron Geismar und ein ehemaliger Beamter des Auswärtigen
Amts Dalmatow verhaftet, die ihre Untat auch eingestehen.
24. Februar. (Petersburg.) Von der deutsch-russischen Kon-
ferenz zur Schaffung einer Urheberrechtskonvention ist der Text der
Konvention angenommen worden. (Siehe Anfang März.)
W. Februar. (Warschau.) Die Gesellschaft für polnische
Kultur ist nebst ihren Filialen polizeilich geschlossen worden, weil
politische Fragen, die das Programm der Gesellschaft überschritten,
in den Sitzungen erörtert wurden.
26. Februar. (Duma.) Der von dem Finanzminister der
Reichsduma zugegangene Gesetzentwurf auf Anweisung von 485990
Rubel zur Dreihundertjahrfeier der Dynastie Romanow ist an-
genommen worden.
1. März. Die Regierung kauft in Frankreich 8 Batterien und
40 Maschinengewehre für die Mongolei und sendet sie nebst Aus-
bildungspersonal ab.
Anfang März. (Petersburg.) Abschluß der deutsch-rusfischen
Literaturkonvention.
Nicht erreicht ist der Schutz für Werke der Tonkunst gegen Wieder-
gabe auf mechanischen Musikwerken, der zwischen den an der Berliner
Uebereinkunft vom Jahre 1903 beteiligten Staaten durch das zu Berlin
im November 1908 getroffene Uebereinkommen vereinbart ist. Eine Un-
gleichheit in bezug auf den in beiden Ländern den Werken der Literatur