644 Hulaarien. (Januar 1.—Februar 9.)
glieder umfassen, die aus einem allgemeinen, aber indirekten Wahlrechte
hervorgehen. Dazu kommen 15 Mitglieder, deren Ernennung der Regierung
vorbehalten bleibt; sie wird bei der Auswahl dieser Mitglieder besonders
die Vertreter der Kopten, der Beduinen usw. in der gesetzgebenden Ver-
sammlung zu berücksichtigen blobeen. Endlich gehören noch eo ipso die Minister
der Versammlung an. In Zukunft darf in Egypten kein Gesetz veröffent-
licht werden, ohne daß es zuvor der gesetzgebenden Versammlung vorgelegt
wird; außerdem wird dieser das Recht der selbständigen Initiative in der
Gesetzgebung zugesprochen. Wenn die Versammlung und die Regierung
über ein Gesetz sich nicht einigen können, behält die Regierung das Recht,
das Gesetz schließlich auch ohne die Zustimmung der Versammlung zu ver-
öffentlichen. Sie muß nämlich zunächst das von der Versammlung ab-
gelehnte Gesetz ihr unter Hinzufügung von Erläuterungen noch einmal vor-
legen, sodann in gemeinsamer Konferenz mit ihr darüber beraten, und
schließlich, wenn alle diese Maßnahmen zu keiner Einigung zwischen Re-
gierung und gesetzgebender Versammlung führen, muß die Regierung noch
14 Tage verstreichen lassen, ehe sie zum Erlasse des Gesetzes schreiten darf.
In bezug auf die Ausschreibung neuer Steuern ist die Regierung laut
Artikel 17 der Verfassung sogar an die ausdrückliche Zustimmung der gesetz-
gebenden Versammlung gebunden.
XVIII.
Bulgarien.
1. Januar. Die Sobranje vertagt sich bis zum 28. Februar.
5. Januar. Durch königlichen Ukas wird die Ausfuhr von
Kleie und Hirse verboten.
15. Januar. (Mustapha Pascha.) Der Kronrat beschließt,
den Krieg wieder aufzunehmen, wenn der Schritt der Mächte in
Konstantinopel und das darauffolgende Ultimatum des Balkan-
bundes keinen Erfolg haben.
3. Februar. Das Bureau Reuter ist zu der Erklärung er-
mächtigt, daß Bulgarien durchaus bereit sei, den Vorschag der
Mächte anzunehmen, daß ein Vertreter des Kalifen in Adrianopel
ernannt werde, der nach der Übergabe der Stadt an die Verbün-
deten in Adrianopel seinen Amtssitz haben soll.
3. Februgr. Nach Ablauf des Waffenstillstandes wird um
9 Uhr abends eine heftige Kanonade auf Adrianopel eröffnet.
8. Februar. Der König ist ins Hauptquartier nach Demotika
abgereist.
9. Februar. Der König und die Prinzen sind in Begleitung
der Minister Theodorow und Frangia von Demotika nach Dedea-
gatsch abgereist.