Bulgarien. (April 19.—Juni 11.) 647
richtigen Wunsch, diese Aufgaben zu erleichtern, die von den Mächten vor-
geschlagenen Bedingungen für die Vermittlung mit folgenden Vorbehalten an:
1. Gelegentlich der endgültigen Festsetzung der Grenzen Thraziens
wird die in den von den Mächten formulierten Bedingungen enthaltene
Linie als Grundlage und nicht als endgültige Grenzlinie angenommen.
2. Die ägäischen Inseln werden von der Türkei den Verbündeten
abgetreten.
3. Die Verbündeten meinen, daß sie die in Aussicht genommenen
Grenzen Albaniens im voraus kennen lernen müssen, und hoffen, daß diese
mit jenen Grenzlinien übereinstimmen werden, die sie in London vor-
geschlagen haben.
4. Die Forderung nach einer Kriegsentschädigung soll im Prinzip
angenommen und die Aufgabe, ihre Höhe zu bestimmen, der Kommission
überlassen werden, die sich mit der Inselfrage beschäftigen wird und in der
die Alliierten vertreten sein werden.
5. Die Alliierten stimmen zu, daß die Kriegsoperationen von dem
Angenblick an aufhören, wo die oben angeführten Bedingungen im günstigen
Sinne ausgenommen und zur Annahme gelangen werden.“
19. April. Nach vorläufiger Aufstellung betrugen die Verluste
der verbündeten Heere an Toten und Verwundeten: Bulgaren 84000,
Serben 22000, Griechen 11000, Montenegriner 6000 Mann.
2. Juni. Die Ministerpräsidenten Paschitsch und Geschow
hatten nachts in Zaribrod eine Zusammenkunft, um ihre An-
sichten über die Lage auszutauschen. Sie einigten sich prinzipiell,
daß die Ministerpräsidenten der vier verbündeten Staaten zusammen-
treten sollen, um zu versuchen, zu einem Einvernehmen über alle
die Verbündeten berührenden Fragen zu gelangen.
11. Juni. Antworttelegramm des Königs auf das Telegramm
des Kaisers von Rußland:
„Ich habe die Depesche erhalten, durch welche Eure Moajestät in
Ihrer Fürsorge für den Frieden und die flawische Sache unmittelbar an
mich appellieren in betreff der schweren Krise, welche unsere Beziehungen
mit unseren Verbündeten durchmachen, und die leider nur durch sie selbst
hervorgerufen worden ist. Ich bin es der Wahrheit schuldig, Eurer Majestät
in Erinnerung zu bringen, daß meine Regierung, tief durchdrungen von
der Verantwortlichkeit, die sie auf sich genommen hätte, wenn sie einen
anderen Weg verfolgt hätte, im voraus den Gefühlen Eurer Majestät ent.
sprochen hat. Schon am 13. April dieses Jahres hat sie sich an Herrn
Ssasonow gewandt, um ihn zu bitten, die Erregung auf beiden Seiten
der Grenze aufhören zu machen durch die Einladung beider Parteien, sich
dem in ihrem Bündnisvertrag vorgesehnen Schiedsspruch zu unterwerfen.
Diese Einladung ist erfolgt; meine Regierung hat sie sofort angenommen.
Was die serbische Regierung betrifft, so setzte sie nur ihre Politik fort, deren
letzte Kundgebung, die Erklärung des Ministerpräsidenten Paschitsch in der
Skupschtina, in meinem Lande eine um so größere Erregung hervorgerufen
hat, als ihre Verlesung in dem Augenblick erfolgte, wo eine Zusammen-
kunft der Ministerpräsidenten in Vorbereitung stand. Eure Majestät werden
es nicht ablehnen, anzuerkennen, daß Bulgarien seinem Worte treu gewesen
ist, daß es noch immer erwartet, daß der Schiedsspruch in gleicher Weise
und nach seinem Beispiel von Serbien angenommen wird, und daß es