Rmirnien. (August 1.—10.) 659
1. August. (Bukarest.) Friedensbedingungen.
Auf der Konferenz der bulgarischen Delegation und aller Delegationen
der Verbündeten wurde im Namen der Verbündeten ein Schriftstück ver-
lesen, das folgende Forderungen der Verbündeten enthält: Erstens: Die
Verbündeten verlangen als Grenze den Lauf der Struma, beginnend an
der alten bulgarisch-türkischen Grenze, bis zum Sarbdere, von dort auf
Kuppe 1314 des Tschengelgebirges, dann der Wasserscheide folgend bis
Tragarz, von dort nördlich und nordöstlich zu Kuppe 1152, dann über
Mesta nach Kuka, dann über Sipkova und Daliboska zur Wasserscheide bis
Kuppe 2162 bei Kuslar, von dort mit der Richtung auf Oschagdada über
Morgaszan, Mekova, Tokadschida bis Kordschala absteigend, sodann gegen
Süden über Kaplaktepe und Galierstepe, endend am Aegäischen Meer, drei
Kilometer östlich von Makri. Zweitens: Bulgarien entsagt allen Ansprüchen
auf alle Inseln im Aegäischen Meer. Drittens: Entschädigung der Ein-
wohner und Regelung der bereits früher vorgebrachten Streitfragen betreffend
die serbisch-bulgarischen Grenzfragen. Viertens: Garantie für die Aufrecht-
Sholtung der Freiheit in Schule und Kirche der griechischen Gemeinden
raziens.
6. August. (Bukarest.) Abschluß des Friedens auf der
Grundlage, daß Strumitza an Bulgarien und Kawalla an Griechen-
land fällt.
8. August. Das Kriegsministerium teilt mit, daß nach amt-
licher Mitteilung aus dem großen Hauptquartier unter den Truppen
389 Krankheitsfälle mit Choleraerscheinungen, 425 verdächtige Fälle
und 133 Todesfälle an Cholera und anderen Krankheiten zu ver-
zeichnen find.
9. August. Telegramm des Königs Carol an Kaiser Wilhelm.
„Nach Ueberwindung von bedeutenden Schwierigkeiten ist der Friedens-
abschluß gesichert, der dank Dir ein definitiver bleibt. In diesem für Meine
Regierung so bedeutungsvollen Augenblick weilen Meine Gedanken bei Dir
und danke Ich von ganzem Herzen für Deine treue Freundschaft und Deine
warme Sympathie, die Du Mir in diesen ernsten Zeiten ganz besonders
entgegenbrachtest. Carol.“
10. August. (Bukarest.) Der Wortlaut des Friedensvertrags:
„Friedensvertrag zwischen dem König von Bulgarien einerseits, den
Königen von Griechenland, Montenegro, Rumänien und Serbien anderseits.
Beseelt von dem Wunsche, dem gegenwärtig zwischen den betreffenden
Ländern bestehenden Kriegszustand ein Ende zu machen, und in dem
Wunsche nach Ordnung und von dem Willen durchdrungen, den Frieden
zwischen ihren so lange heimgesuchten Völkern herzustellen, haben die ge-
naunten Mächte beschlossen, einen endgültigen Friedensvertrag zu schließen.
Nachdem das Einvernehmen hergestellt war, wurde beschlossen: Art. 1:
Zwischen dem König der Bulgaren und den übrigen Herrschern sowie ihren
Erben und Nachfolgern wird Friede und Freundschaft herrschen. Art. 2: Die
gemäß Annex V zum Protokoll berichtigte Grenze zwischen Rumänien und
Bulgarien wird von der Donau oberhalb von Turtukhai ausgehen und
am Schwarzen Meer südlich von Ekrene endigen. Es ist ausdrücklich ab-
gemacht, daß Bulgarien in längstens zwei Jahren die bestehenden Be-
festigungen von Rustschuk, Schumla und in einer Zone von zwanzig Kilo-
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