Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1913. (54)

Montenesro. (März 29.—April 10.) 675 
Das Verlangen Oesterreichs, daß die Tötung des Mönches Palitsch 
von einer Kommission untersucht werde, der auch ein Vertreter Oesterreichs 
angehören soll, ist auf eine zweite dringlichere Vorstellung des österreichi- 
schen Gesandten in Cetinje von Montenegro angenommen worden. Wegen 
der Behandlung des Dampfers „Skodra“ ist eine strenge Untersuchung zu- 
gesagt worden. 
29.—31. März. Ein nochmaliger Sturmversuch auf Skutari 
bleibt erfolglos. Der Oberbefehl geht auf den serbischen General 
Bojovitsch über. 
1. April. Die Regierung erteilte den Vertretern der Groß- 
mächte folgende Antwort: 
Die königliche Regierung behält sich, sobald ein Einvernehmen der 
Großmächte über die gesamte Nord- und Nordostgrenze Albaniens erfolgt 
sein wird, das Recht vor, sich mit seinen Bundesgenossen zu beraten. Was 
die Mitteilung der Großmächte bezüglich Einstellung der Feindseligkeiten 
um Skutari herum sowie in den besetzten Gebieten, die die Großmächte 
Albanien überlassen zu haben erklärten, und demgemäß bezüglich Räumung 
dieser Gebiete anlangt, so kann die Regierung zu ihrem großen Bedauern 
dem Wunsche der Großmächte nicht Rechnung tragen mit Rücksicht darauf, 
daß der Kriegszustand zwischen der Türkei und den Verbündeten fort- 
dauert, nachdem die Großmächte den Verbündeten in feierlicher Weise gleich 
zu Beginn des Krieges erklärt hatten, in keiner Weise die militärischen 
Operationen der Verbündeten behindern und Neutralität beobachten zu 
wollen. Was die Forderungen anbetrifft, daß dringende Maßnahmen ge- 
troffen werden, um den wirksamen Schutz der muselmanischen und der 
katholisch-albanesischen Bevölkerung in den Montenegro abzutretenden Ge- 
bieten zu sichern, so erlaubt sich die königliche Regierung hervorzuheben, 
daß der einzige Titel für die Erwerbung dieser Gebiete, sowohl was Monte- 
negro als seine Verbündeten betreffe, nur der Friedensvertrag mit dem 
Ottomanischen Reiche sein kann. Was die katholische und muselmanisch- 
albanische Bevölkerung betreffe, so stehe diese unter dem Schutze der monte- 
negrinischen Gesetze, die eine wirksame Bürgschaft für die religiöse und die 
bürgerliche Freiheit ohne Unterschied der Nationalität und ihres Bekennt- 
nisses gewähren. 
2. April. (Skutari.) Nach Ermordung des Kommandanten 
Hassan Riza übernimmt Essad Pascha, der bisherige Kommandant 
von Janina, den Oberbefehl. 
2. April. Eine Abteilung der österreichischen Kriegsflotte ist 
vor Mrkojevici zwischen Antivari und Dulceigno erschienen. 
10. April. Flottenkundgebung der Großmächte an der Adriaküste. 
10. April. Tert der Blockadedeklaration: 
„Ich erkläre die Blockade an der Küste zwischen dem Hafen von 
Antivari und der Mündung des Drinflusses. Die Blockade beginnt heute 
morgen um 8 Uhr früh am 10. April. Die Blockade erstreckt sich auf die 
Rüste zwischen dem 42. Grad 6 Min. und dem 41. Grad 45 Min. nörd- 
licher Breite und schließt alle Häfen, Buchten, Reeden und Flußmündungen 
innerhalb dieser Grenzen und die nächst der Küste gelegenen Inseln in sich 
und richtet sich gegen alle Schiffe aller Nationen. Allen Schiffen, welche 
sich innerhalb des Blockadegebietes befinden, wird eine Frist von 48 Stunden 
437
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.