Montenesro. (März 29.—April 10.) 675
Das Verlangen Oesterreichs, daß die Tötung des Mönches Palitsch
von einer Kommission untersucht werde, der auch ein Vertreter Oesterreichs
angehören soll, ist auf eine zweite dringlichere Vorstellung des österreichi-
schen Gesandten in Cetinje von Montenegro angenommen worden. Wegen
der Behandlung des Dampfers „Skodra“ ist eine strenge Untersuchung zu-
gesagt worden.
29.—31. März. Ein nochmaliger Sturmversuch auf Skutari
bleibt erfolglos. Der Oberbefehl geht auf den serbischen General
Bojovitsch über.
1. April. Die Regierung erteilte den Vertretern der Groß-
mächte folgende Antwort:
Die königliche Regierung behält sich, sobald ein Einvernehmen der
Großmächte über die gesamte Nord- und Nordostgrenze Albaniens erfolgt
sein wird, das Recht vor, sich mit seinen Bundesgenossen zu beraten. Was
die Mitteilung der Großmächte bezüglich Einstellung der Feindseligkeiten
um Skutari herum sowie in den besetzten Gebieten, die die Großmächte
Albanien überlassen zu haben erklärten, und demgemäß bezüglich Räumung
dieser Gebiete anlangt, so kann die Regierung zu ihrem großen Bedauern
dem Wunsche der Großmächte nicht Rechnung tragen mit Rücksicht darauf,
daß der Kriegszustand zwischen der Türkei und den Verbündeten fort-
dauert, nachdem die Großmächte den Verbündeten in feierlicher Weise gleich
zu Beginn des Krieges erklärt hatten, in keiner Weise die militärischen
Operationen der Verbündeten behindern und Neutralität beobachten zu
wollen. Was die Forderungen anbetrifft, daß dringende Maßnahmen ge-
troffen werden, um den wirksamen Schutz der muselmanischen und der
katholisch-albanesischen Bevölkerung in den Montenegro abzutretenden Ge-
bieten zu sichern, so erlaubt sich die königliche Regierung hervorzuheben,
daß der einzige Titel für die Erwerbung dieser Gebiete, sowohl was Monte-
negro als seine Verbündeten betreffe, nur der Friedensvertrag mit dem
Ottomanischen Reiche sein kann. Was die katholische und muselmanisch-
albanische Bevölkerung betreffe, so stehe diese unter dem Schutze der monte-
negrinischen Gesetze, die eine wirksame Bürgschaft für die religiöse und die
bürgerliche Freiheit ohne Unterschied der Nationalität und ihres Bekennt-
nisses gewähren.
2. April. (Skutari.) Nach Ermordung des Kommandanten
Hassan Riza übernimmt Essad Pascha, der bisherige Kommandant
von Janina, den Oberbefehl.
2. April. Eine Abteilung der österreichischen Kriegsflotte ist
vor Mrkojevici zwischen Antivari und Dulceigno erschienen.
10. April. Flottenkundgebung der Großmächte an der Adriaküste.
10. April. Tert der Blockadedeklaration:
„Ich erkläre die Blockade an der Küste zwischen dem Hafen von
Antivari und der Mündung des Drinflusses. Die Blockade beginnt heute
morgen um 8 Uhr früh am 10. April. Die Blockade erstreckt sich auf die
Rüste zwischen dem 42. Grad 6 Min. und dem 41. Grad 45 Min. nörd-
licher Breite und schließt alle Häfen, Buchten, Reeden und Flußmündungen
innerhalb dieser Grenzen und die nächst der Küste gelegenen Inseln in sich
und richtet sich gegen alle Schiffe aller Nationen. Allen Schiffen, welche
sich innerhalb des Blockadegebietes befinden, wird eine Frist von 48 Stunden
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