700 FPereinigte Siasten von MNordamerihe und Kanads. (Oktober 3.)
Gegenstand aa#e# Neuer Zoll
darstellt, auch emailliert, aber nicht durch
Lithographie oder andern Druck dekoriert 40% v. W. 25 % v. W.
Bleiere . ...l!i2Cts.p.Pfd.«!4Cts.p.Pfd.
auf den Metall-
gehalt
Zinkerze.. wweniger als 10h v. W.
10 % Finr frei, aufden Metall-
bis 25 % 1Cts. gehalt
Automobile (Wert über 2000 Dollars) 45 % v. W. 45% v. W.
Automobile (Wert unter 2000 Dollars) und
Automobilteile 45% v. W. 30% v. W.
Registrierkassen, Stzmeschinen, Nahmaschi-
nen, Schuhmaschinen 30% v. W. frei
Eisenerze. 10350 v. W. frei
Ferromangan.. .. . . . 2.50 Dollars frei
per Tonne
Abschnitt D.
bols und Holzwaren.
Weidenfabrikastte 405 % v. W. 2570° v. W.
Abschnitt E.
Zucker und Zuckerwaren.
Rohzucker usw.
Die Payne-Aldrich-Bill hatte folgende Fassung:
„Zucker nicht über Nr. 16 holländischer 3 (dutch standard) in
Farbe, Zuckersatz, Sirup von Zuckerrohrsaft, Melade, konzentrierte Melade,
konkrete und konzentrierte Melasse, nicht über 75 Grad Polarisation
eigend, 0,95 Cts. per Pfd. und für jeden weiteren durch Polariskopprobe
sestgesteuten Grad, 0,35 Cts. per Pfd. mehr, und für Bruchteile eines
Grades im Verhältnis; für Zucker über Nr. 16 holländischer Norm in
Farbe und allen Zucker, welcher einen Raffinierungsprozeß durchgemacht
hat, 1,90 Cts. per Pfd.; Melasse von nicht über 40 %, 20 % vom Wert;
über 40 % Grad und nicht über 56 %, 3 Cts. per Gallone; über 56 Grad
6 Cts. per Gallone; Zuckerabguß und „Fegsel soll einem golle, je nach-
dem, als Melasse oder Zucker, auf Grund der Polariskopprobe, unter-
liegen.“
Die neue Fassung lautet:
„Zucker, Zuckersatz, Sirup von Zuckerrohrsaft, Melade, konzentrierte
Melade, konkrete und konzentrierte Melasse, in der Polariskopprobe nicht
über 75 Grad zeigend, 71/100 Cts. per Pfd. und für jeden weiteren Grad
im Polariskop 26/100 Cts. zusätzlich, wobei Bruchteile im Verhältnis zu
berücksichtigen sind, Melasse nicht über 40 Grad 15 % vom Wert, über
40 und nicht über 56 Grad 2¼ Cts. per Gallone, über 56 Grad 4½ Cts.
per Gallone, Zuckerabguß oder -Fegsel sollen dem Zolle wie Melasse oder
Zucker unterliegen, je nach der Polariskopprobe. Alle hierin benannten
Artikel sollen an und nach dem 1. Mai 1916 zollfrei eingehen.
Die gegenwärtigen Zollsätze auf diese Artikel sollen bis zum
1. März 1914 bestehen bleiben."
Die als Nr. 16 holländischer Norm bekannte Farbenprobe soll nicht
mehr angewandt werden.