Das Denisije Reich und seine einzelnen Glieder. (März 7.—10.) 119
Bagamojo hinaus verdient gemacht. Mit Recht ist er als Kulturpionier
ersen Ranges gefeiert worden. Wir sind ihm aufrichtigen Dank schuldig,
und es ist mir eine Genugtuung, daß ich ihm noch kurz vor seinem Hin-
scheiden auf dem Totenbette die Allerhöchste Anerkennung aussprechen
konnte. Was die Missionen im allgemeinen betrifft, so schließe ich mich
den Ausführungen der Vorredner in jeder Beziehung an. Insbesondere
auch in der Anerkennung der Tätigkeit der Missionare als Kulturbringer
und väterlicher Berater der Schwarzen. Einverstanden bin ich durchaus
mit dem Grundsatz des ora et labora, den der Abg. Erzberger aufsgestellt
hat, nur daß ich mehr Wert auf das labora lege. Für das Sanitätswesen
in den Schutzgebieten, für die Verarztung der Eingeborenen und Weißen
wollen wir mehr tun als bisher. Zollfreiheit besteht bereits in den Schutz-
gebieten hinsichtlich der Gegenstände, die den unmittelbaren Zwecken des
Gottesdienstes, des Unterrichts und der Krankenpflege dienen. Außerdem
benchen in einzelnen Kolonien Zollvergütungen. Wir werden ferner in einec
Untersuchung darüber eintreten, ob diese Zollbefreiungen nicht in einer etwas
anwendbareren Form, nämlich in die Form von Unterstützungen, umgewan-
delt werden können. Es haben sich bei der Zollabfertigung doch außer-
ordentlich große Schwierigkeiten ergeben. Was nun die Erleichterung von
Landankäufen der Mission betrifft, so bin ich der Meinung, daß die Gou-
verneure den Missionen entgegenkommen. Sollte dies nicht der Fall sein,
so bin ich bereit, die Sache zu prüfen. Der Anregung, daß wir den Ele-
mentarunterricht völlig in die Hand der Missionen legen, stehe ich unter
gewissen Bedingungen an sich sympathisch gegenüber. Ich habe als Gou-
verneur von Samoa die Sache so gehandhabt, daß der Elementarunterricht
in den Händen der Mission war und die Regierungsschulen den höheren
Unterricht erteilten. Man darf aber nicht vergessen, daß in einzelnen Kolo-
mien neben den christlichen Konfessionen der Islam als Nationalreligion an-
erkannt ist. Die mohammedanischen Eltern schicken ihre Kinder grundsätzlich
rnicht in Missionsschulen, und man kann doch nicht von den Missionen ver-
langen, daß sie konfessionslose Schulen gründen. Es bleibt also für die be-
neffenden Kolonien nur der Mittelweg übrig, nach wie vor die Regierungs-
schulen beizubehalten. Ich glaube, die Mission und die Regierung können
sich sehr wohl miteinander verständigen. Was die Rechtsfähigteit der Mission
anbetrifft, so hat die Verwaltung durch das Schutzgebietsgesetz einen Zu-
stand geschaffen, der auch die Mission befriedigen kann. Die Missionare
brauchen ja nicht auf die Ausführungsbestimmungen zu warten, sondern
ite können sich in den Fällen, wo ein Bedürfnis dazu vorliegt, an die
höhere Stelle wenden. Diese Forderung wird geprüft werden, und der
Reichskanzler wird die notwendigen Schritte tun. Bisher ist man aber
mit Wünschen in dieser Beziehung noch nicht an ihn herangetreten. Herr
Mumm ist auf die Alkoholfrage und den Branntweinhandel zu sprechen
gekommen. Die Kolonialverwaltung steht jedoch nach wie vor auf dem
Standpunkt der Alkoholdenkschrift. Es sind schon erhebliche Fortschritte ge-
macht worden. In Togo, in Kamerun konnten wir in dankenswerter Weise
mit den Engländern zusammengehen. Wir haben hier durchaus befriedigende
Verhältnisse geschaffen. Der Branntweinhandel ist in Kamerun und Togo
in einer bestimmten Zone vollständig verboten, sonst ruht auf ihm ein hoher
Zoll. Wir werden ihn in Togo noch weiter erhöhen, wenn sich erst die
französische Regierung bereit erklärt haben wird, damit in Dahome voran-
zugehen. Wenn man von der Trunkenheit der Eingeborenen spricht, dann
rührt diese meist nicht von dem eingeführten Alkohol her. Es handelt sich
hier um von den Eingeborenen selbst hergestellte berauschende Getränke.
Aber auch hier haben wir alles getan, um dem Laster Einhalt zu tun.