Das Beuse Neich und seine einzelnen Glieder. (März 11.—13.) 125
same. Es ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß auch bei den Berg-
werken, bei denen die Anschaffung des Bergwerkseigentums tatsächlich dem
Staat nichts gekostet hat, insbesondere bei denen im Saargebiet und in
Oberschlesien, in die Bilanz ein gewisser Wert dieses Bergwerkseigentums
eingestellt werden sollte. Ich habe mich immer dagegen gewehrt; denn ich
halte es nicht für richtig, den Staat in der Beziehung anders zu stellen
als jede Aktiengesellschaft. Wenn eine Aktiengesellschaft, wie z. B. Arenberg,
auf Grund von alten Regalien den Bergbesitz erwirbt, so wird sie dafür
nicht den Schätzungswert der Bergwerke einstellen; ebensowenig tun wir es
in Saarbrücken und in Oberschlesien. In Oberschlesien kommt zu dem auf
Grund von Regalien erworbenen Besitz der durch Mutung entstandene.
Benn Mutungskosten entstanden sind, so können wir nicht anders ver-
fahren wie Private, die auch den durch Mutung erworbenen Besitz nicht
auf Grund der Schätzung einstellen. Ich habe nicht die geringste Befürch-
tung oder, wie der Vorredner sich ausdrückte, mich ergreift keineswegs ein
Schwindelgefühl, wenn ich hohe Einnahmen im Bergetat sehe. Im Gegen-
teil, in der Erinnerung an einige Jahre meiner Vergangenheit ist mir
dieser Anblick vielleicht sympathisch. Aber ich habe auch nicht das Interesse,
die Ergebnisse der Bergverwaltung ungünstiger erscheinen zu lassen, als sie
erscheinen würden, wenn eine Aktiengesellschaft diese Werke ausbeutete, und
sie ihre Bilanz aufmachen würde nach den Bestimmungen des Handelsgesetz-
buches. Was die Frage des Besitzes an Braunkohlenfeldern anlangt, so
hat der Eisenbahnfiskus sich nach solchen umgesehen. Nun entsteht die Frage:
Soll der Staat für die Zukunft nicht weitere Braunkohlenfelder hinzukaufen,
ähnlich wie das Königreich Sachsen, um gegenüber einer Vertrustung der
Braunkohlen Mittel in der Hand zu behalten gegen eine übermäßige Stei-
gerung der Preise zuungunsten der Konsumenten? Es taucht hier noch ein
anderer Gesichtspunkt auf: Ob sich der Staat nicht für den Fall rüsten soll,
daß er elektrisches Licht und elektrische Kraft produzieren muß. Die Sache
liegt aber in weiter Ferne, und schon jetzt dafür vorzusorgen, ist der un-
geeignetste Zeitpunkt. Jetzt hätten wir zu den schlechtesten Preisen Braun-
kohlenfelder gekauft. Statt dessen haben wir uns denjenigen fiskalischen
Besitz, wo Braunkohlen vorkommen, gesichert. Die landwirtschaftliche, die
Berg= und die Eisenbahnverwaltung sind darin übereingekommen, die
Stellen abzubohren, wo noch abbauwürdige Braunkohlenlager vorkommen.
Vir haben uns darin geeinigt, daß solcher fiskalischer Besitz, unter dem
Braunkohlen anstehen, nicht veräußert werden darf. Was die Frage der
Erneuerung des Kohlensyndikats anlangt, so hat der Vorredner gesagt, daß
man die Karten gewöhnlich nicht aufdeckt, ehe man nicht sicher ist, die
Partie gewonnen zu haben. So weit sind wir noch nicht. Infolgedessen
beschränke ich mich auf allgemeine Bemerkungen, um Mißdeutungen vor-
zubeugen. Der Vorredner hat die Erklärung vorgelesen, die ich vor einigen
Jahren im Namen des Staatsministeriums bezüglich der Erneuerung des
cheinisch-westfälischen Kohlensyndikats abgegeben habe. Ein feierliches Ver-
sprechen, wodurch die Regierung sich anheischig machte, die Erneuerung des
Syndikats zustande zu bringen, kann man das nicht nennen. Es heißt dort
im letzten Absatz: Wenn die Regierung aus all diesen Gründen die Er-
neuerung des rheinisch-westfälischen Kohlensyndikats im allgemeinen wirt-
schaftlichen Interesse für wünschenswert erachtet, so kann das nur mit der
Maßgabe geschehen, daß dabei auch der Einfluß des Staates auf das
Kohlensyndikat genügend gesichert wird. Für die Bereitwilligkeit, der Frage
näherzutreten, wird die Entscheidung von Bedeutung sein, daß das Syndikat
gewillt und in der Lage ist, nicht nur angemessene Bedingungen dem Staat
für seine Beteiligung zuzusichern, sondern auch die Gewähr bietet für eine