Das Dentste Reiqh und seine einjelnen Glieder. (Mai 12. -—14) 279
sich doch nur allmählich entwickeln, erst die Prinzipien durchgeführt werden.
Später muß es sich dann herausstellen, wo Ausnahmen gemacht werden
konnen. Zetzt haben wir energisch vorgehen müssen, weil die Leute so
fürchterlich obstinat waren. Diese Vorlage ist nicht allein aus hygienischen
Gründen gemacht worden. Wir wollen zuerst einen großen Welthafen dort
schaffen. Deshalb war es erst in zweiter Linie notwendig, den Eingeborenen
andere Wohnungen zuzuweisen. Aus diesem Grunde mußten hygienische
Maßregeln geschaffen werden. Auch bei unserem Städtebau in der Heimat
werden ja immer neue Maßregeln nötig, die große Unsummen kosten, und
die man nicht vorhersehen konnte. Hier handelt es sich um ganz neue
Verhältnisse. Deshalb mußten wir auf lange Zeiten voraussehen. Das ist
doch nur zu loben. Die meisten Redner haben sich im Prinzip mit den
Resolutionen der Kommission einverstanden erklärt. Ich bin fest überzeugt,
daß das hohe Haus die Forderung bewilligt. Der Dank der Duala wird
Ihnen sicher sein. In wenigen Jahren werden sie eine Dankpetition an
den Reichstag schicken, daß wir ihnen ein Licht aufgesteckt und so schöne
Wohnungen gegeben haben. Ich bin aber auch fest überzeugt, daß sämtliche
BWeiße Kameruns den heutigen Tag mit goldenen Lettern in die Geschichte
des Schutzgebietes eintragen werden. Heute ist der Grundstein gelegt für
Schaffung des größten Hafens an der Westküste Afrikas, über dem in Zu-
kunft die deutsche Flagge wehen wird, und die Dualas werden sie nicht
herunterziehen."
Nach einer längeren Erwiderung des Abg. Davidsohn (Sd.) wird
die Debatte geschlossen.
Die in den Debatten mehrfach erwähnte Denkschrift des Reichs-
kolonialamts über die Enteignung der Duala-Neger war am 5. Mai dem Reichs-
tag übergeben worden. Sie erörterte die in der Petition der Eingeborenen an
den Reichstag enthaltenen 22 Beschwerden der Reihe nach und weist nach,
daß sie meist unzutreffend, zum Teil bewußt unwahr seien. So vor allem
hinsichtlich der Entschädigungsfragen. Ferner ist folgendes hervorzuheben:
Am 15. Januar 1913 gab Duala Manga entgegen der seit vielen
Jahren bestehenden Vorschrift, daß Eingaben Eingeborener an höhere In-
stanzen dem Bezirksamt vorzulegen sind, ein Telegramm an den Reichstag
auf, ohne es dem Bezirksamt vorzulegen. Das Telegramm wurde durch
Verfügung des Bezirksamts beschlagnahmt und ausgeliefert, am 20. Jannar
zurückgegeben und an den Reichstag abgesandt. Die Eingeborenen leiten
hieraus den Einwurf eines Eingreifens in das verfassungsrechtlich gewähr-
leistete Petitionsrecht des Reichstags ab. Ferner wird der dringende Ver-
dacht eines Verstoßes gegen das Postgeheimnis erhoben, der durch ein
ungesetzliches Scheinverfahren gedeckt werden sollte. Ferner wird angedeutet,
daß ein bedenklicher Kausalzusammenhang bestehen müsse zwischen dem am
15. Januar nachmittags verkündeten Enteignungsbeschluß und dem am
Vormittag desselben Tages aufgegebenen Telegramm, das den Reichstag
von der Vornahme von Enteignungsverhandlungen oder der Vorlegung
eines Enteignungsbeschlusses in Kenntnis setzen sollte. Durch Zurückhaltung
des Telegramms sei ein beträchtlicher Schaden entstanden. Die Denkschrift
erwidert: Die Beschlagnahme erfolgte am 14. Januar, kann also nicht durch
das am 15. Januar aufgegebene Telegramm veranlaßt worden sein. Zur
Verkündung des Enteignungsbeschlusses hatte der Bezirksamtmann bereits
einige Tage vor dem 15. Januar die Eingeborenen geladen. Der Ent-
eignungsbeschluß kann also nicht durch die Absendung des Telegramms
am 15. erst hervorgerufen sein. Für den Verdacht der Verletzung des Brief-
geheimnisses fehlt jeder Anhalt. Der Postbeamte hat vollkommen einwand-
frei gehandelt. Der geschäftsführende Bezirksamtmann hat den Fehler ge-