14 Das Dentsqhe Reithh und seine einzelnen Glieder. (Januar 10.)
geknüpft werden, bedeuten ja nichts weiter wie die Konstatierung einer
Meinungsverschiedenheit zwischen dem Reichstage und dem Reichskanzler
in einem einzelnen Falle. Bemängelt hat der Herr Graf Yorck dann auch
die Rüstungskommission. M. H., ich darf vorweg bemerken, daß diese
Rüstungskommission keine Kommission des Reichstages oder der verbündeten
Regierungen ist, sondern eine Kommission, die der Reichskanzler eingesetzt
hat zu seiner Information über die mannigfachen und vielfach komplizierten
wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Gebiete des Rüstungslieferungswesens.
Die Kommission setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden und 42 Mit-
gliedern. Abgesehen von den Kommissarien der Reichsverwaltung und von
diesen 43 Mitgliedern sind 10 Mitglieder, die der Reichskanzler beruft auf
Vorschlag der Fraktionen des Reichstags. Es ist selbstverständlich, m. H.,
daß dieser Kommission ein Kontrollrecht über die Verwaltung in keiner
Weise zusteht. Zugleich ist es mir nicht zweifelhaft, daß für die Kritik
über diese Kommission, bei der der Reichskanzler lediglich in seiner Eigen-
schaft als solcher, nicht als preußischer Bundesratsbevollmächtigter hervor-
getreten ist, der Ort der Reichstag ist. Im übrigen aber will ich doch dazu
bemerken, daß diese Kommission durchaus kein Novum darstellt — denken
Sie an die Börsenenquetekommission, denken Sie an das sogenannte Fleisch-
parlament und an viele andere Kommissionen, daß sie aber auch nicht als
eine Nachgiebigkeit gegen herrische und störrische parlamentarische Wünsche
aufgefaßt werden darf. Wann ist die Macht der Stellung der Staats-
regierung gegenüber den Parlamenten größer gewesen als im Anfang der
siebziger Jahre? Nun, m. H., im Jahre 1873 ist in Preußen auf Antrag
des Staateministeriums durch Allerhöchste Botschaft eine Kommission ein-
gesetzt worden zur Untersuchung der Zustände des Eisenbahnkonzessions-
wesens, welche bekanntlich damals großes Aufsehen erregt hatten. Diese
Kommission bestand aus einem Beamten als Vorsitzenden, vier weiteren
Beamten und je zwei von den beiden Häusern des Landtages gewählten
Abgeordneten. Und dieser Kommission waren sehr viel weitergehende Auf-
träge erteilt, sehr viel weitergehende Befugnisse zugesprochen worden, als
jetzt der Rüstungskommission. Eine Kommission auf Grund des Artikels 82
der preußischen Verfassungsurkunde war jene Kommission nicht. M. H.,
ebenso wie Herr Graf Norck werde ich über Zabern nicht sprechen. Recht
wird auch dort Recht bleiben, ebenso wie sonst im Deutschen Reich. Aber
eins möchte ich bei dieser Gelegenheit doch sagen. In den letzten Wochen
ist es mir eine hohe Genugtuung gewesen, zu sehen, wie das ganze preu-
hische Volk ans Herz gepackt wird, sobald an die Ehre der Armee gerührt
wird. Dann wird auch der kühle Norddeutsche warm. Ich sehe das noch
täglich aus unzähligen Zuschriften, die ich aus allen Ständen, vornehmlich
von einfachen Leuten, erhalte. Das preußische Volk sieht eben in seiner
Armee die Verkörperung seiner Macht und seiner Stärke, die stärkste Stütze
für Ordnung und Recht. Und dieses Volksheer, geführt von seinem König,
intakt zu erhalten gegen alle Angriffe, es nicht werden zu lassen zu dem
Parlamentsheer, von dem Herr Graf Vorck gesprochen hat, das ist der leiden-
schaftliche Wunsch jedes verfassungstreuen Preußen, und ich sehe es als
meine Hauplpflicht an, die Unversehrtheit dieses Volksheeres unter könig-
licher Führung aufrecht zu erhalten gegen jeglichen Ansturm. Was wir
unserer Armee in der Vergangenheit zu verdanken haben, das brauche ich
hier nicht mit Worten auszusprechen. Aber keiner würde die Verantwortung
vor der Zukunft dafür tragen können, daß an dieser preußisch-deutschen
Heeresverfassung gerüttelt wird, weil dieses Heer der Eckstein ist der
Macht und Stärke Preußens und Deutschlands. M. H., lassen Sie mich
zum Schlusse an den Ausgang meiner Bemerkungen anknüpfen! Der Beruf