Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Erste Hälfte. (55a)

450 VBie Merreichisch-ungarische Monarchie. (März 5.—19.) 
gegen Religion und Staat zu Gefängnisstrafen in Abstufungen von 
4½ Jahren bis zu 6 Monaten verurteilt. 
5. März. (Osterreichischer Reichsrat.) Wiederzusammen- 
tritt des Abgeordnetenhauses. Die nicht den Formen der Geschäfts- 
ordnung entsprechende Besprechung der deutsch-tschechischen Ausgleichs- 
verhandlungen durch tschechische Abgeordnete ruft das Einschreiten 
des Präsidenten hervor, was die Tschechen zu Lärmszenen veranlaßt. 
Das Haus wird auf eine Woche vertagt. 
9. März. Zwischenfall an der bosnisch-montenegrinischen Grenze 
auf einem strittigen Gebiet bei Metalka. Es werden Schüsse zwischen 
den Grenzposten gewechselt. Der Vorfall wird durch Entschuldigung 
der montenegrinischen Regierung beigelegt. 
9. März. (Böhmen.) Der Fall Swiha kommt an die 
Offentlichkeit. 
Dr. Karl Swiha, Bezirksrichter in Senftenberg in Böhmen, war 
Abgeordneter und Mitglied der tschechischen nationalsozialen Partei. An- 
scheinend Gesinnungsgenosse der tschechischen Ultras, die in offener Agitation 
für die panslawistischen Bestrebungen die Interessen Serbiens und Rußlands 
bis zur Grenze des Landesverrates vertraten, war er im geheimen ein 
Verräter der von ihm verfochtenen Sache. Die „Narodni Listy“ führten 
den Nachweis, daß er für ein Jahrgehalt die eigene Partei an die politische 
Polizei in Prag verraten habe. Swiha wird von seinen Parteigenossen 
sofort veranlaßt, sein Mandat niederzulegen. 
12. März. (Osterreichischer Reichsrat.) Fortdauer der 
tschechischen Obstruktion. Infolgedessen ist es unmöglich, die Be- 
ratungen fortzusetzen. 
13. März. (ÖOsterreich.) In Wien und in Triest finden 
Kundgebungen, vornehmlich von Studierenden, für und wider die 
Errichtung einer italienischen Hochschule in Triest statt. 
16. März. (Os terreich.) Infolge der Aussichtslosigkeit, die 
tschechische Obstruktion im Reichsrat zu brechen, beschließt die Re- 
gierung, die notwendigen Regierungsmaßregeln und Bewilligungen 
durch kaiserliche Notverordnung nach § 14 der Verfassung in Kraft 
zu setzen. 
19. März. (Ungarn.) Finanzminister Teleszky legt dem Ab- 
geordnetenhause den Voranschlag des Staatshaushalts für 1914/15 vor. 
Danach betragen die ordentlichen Ausgaben rund 1887 Millionen 
Kronen, die Einnahmen 1953 Millionen. Im Exdraordinarium betragen 
die Ausgaben 385,3 Millionen, die Einnahmen 210,5 Millionen. Bei den 
gemeinsamen Ausgaben trat eine besondere Erhöhung hauptsächlich ein 
durch Ausgaben für die Armee in Höhe von 55 Millionen, für die Staats- 
schuld von 37 Millionen, für Zwecke des Handelsministeriums, hauptsächlich 
Staatsbahnen, 34,9, für Zwecke des Unterrichtsministeriums 13 Millionen.
	        
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