Dentsqhes Reiq. (Febr. 21. 22.) 83
In seiner Eröffnungsansprache teilt Staatsminister von der Recke
mit, die Fürstl. Staatsregierung habe erwogen, ob die in Preußen ein-
geleitete Wahlrechtsänderungauchhier Veränderungen veranlassen könnte.
Da diese Frage von dem auf Beschluß des Landtages vom 3. März 1916
gewählten Ausschuß zur Vorbereitung der Vereinigung der beiden Schwarz-
burgischen Fürstentümer verhandelt wird, halte es die Regierung nicht für
angezeigt, diese jetzt hier nochmals vorzulegen.
21. Febr. Deutsch-russisches Abkommen zum Austausch Zivil-
internierter.
Das „WeTB.“" teilt mit: Noch kurz vor der Abreise der deutschen
Mitglieder der Petersburger Kommission haben diese mit den russ. Ver-
tretern unter dem Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen eine
Vereinbarung über die Heimbeförderung der beiderseitigen Zivilangehörigen
unterzeichnet. Aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung ist hervor-
zuheben, daß entsprechend dem nicht ratifizierten Kopenhagener Protofkoll
die von den russ. Truppen nach Rußland fortgeführten Ostpreußen ohne
Rücksicht auf Alter und Geschlecht in die Heimat befördert werden sollen.
Von den übrigen in Rußland zurückgehaltenen deutschen Zivilpersonen
sind zunächst die Frauen und Mädchen, die männlichen Personen unter
16 und über 45 Jahren, die dienstuntauglichen Männer innerhalb dieser
Altersgrenze, sowie die Aerzte und Geistlichen jeden Alters heimzubefördern.
Wegen der Heimbeförderung der dienstuntauglichen männlichen Zivilpersonen
im Alter zwischen 16 und 45 Jahren wurde eine besondere Vereinbarung
vorbehalten. Die deutsche Regierung hat ihre Genehmigung zu der Ver-
einbarung ausgesprochen, die Genehmigungserklärung der russ. Regierung
steht noch aus.
21. Febr. (Bundesrat.) Es gelangen zur Annahme:
Der Entw. e. Verordn. zur Abänderung der Verordn. über die Siche-
rung der Acker- und Gartenbestellung, die Vorlage betr. Festlegung des
Zigarettenkontingentes für die Zeit vom 1. Jan. bis 30. Juni 1918, die
Vorlage betr. Zulassung verschiedener Blätterarten als Tabakersatzstoffe.
21. Febr. (Baden). Reform der Ersten Kammer.
Im Verfassungsausschuß der Zweiten Kammer erklärt bei der
Beratung der von den Natl. und den Ztr. gestellten Anträge über eine
Reform der bad. Ersten Kammer Staatsminister Frhr. v. Bodman,
er halte die Frage einer Reform der Ersten Kammer nicht für so dringlich,
daß schon dem nächsten Landtag eine Gesetzvorlage zu machen wäre. In
der Aussprache über die Anträge herrscht Einstimmigkeit darüber, daß die
Arbeiterschaft gleichfalls eine Vertretung in der Ersten Kammer erhalten müsse.
21. Febr. (Oldenburg.) Wiederzusammentritt des Landtages.
22. Febr. Kaiser Karl weilt im Gr. Hauptguartier zur Be-
sprechung schwebender Fragen.
22. Febr. (Reichstag.) Haftentlaffung des Abg. Dittmann,
Friedensvertrag mit der Ukraine.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag Albrecht (U. Soz.)
u. Gen. auf Haftentlassung (s. S. 52) des Abg. Dittmann (U. Soz.). Der
Antrag wird nach längerer erregter Debatte mit allen gegen die Stimmen
der beiden soz. Fraktionen und der Polen abgelehnt.
Sodann beginnt das Haus die zweite Lesung des Friedensvertrags
mit der Ukraine nebst Zusatzvertrag. Nach Erledigung der Spezial-
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