Vor welche Schwierigkeiten die Behörde durch solche Verordnungen
gestellt werden konnte, lehren die Bestimmungen über die Ablieferungs-
pflicht, die für jedes Huhn eine bestimmte Leistung vorschreiben, ohne
auf Alter, Rasse, Jutterzustand usw. der Hühner Rüchsicht zu nehmen.
Die Bestimmung aus § 6, daß Leute, die ihrer Ablieferungspflicht
nicht nachkamen, durch Benachteiligung an der Lieferung von Zucker
und anderen unentbehrlichen Lebensmitteln bestraft werden konnten,
wurde allgemein als so ungerecht empfunden, daß es sehr lange dauerte,
ehe sie sich durchsetzen konnte: man konnte sich ja immer darauf berufen,
daß die Schuld nicht auf den Besitzer, sondern auf die Hühner fiel, die
nicht ihre gesehlich vorgeschriebenen Pflichten erfüllen wollten.
6. Zucher und Süßstoff.
Die Zucherversorgung während des Krieges unterschied sich in ihren
Grundlagen sehr wesentlich von den bisher behandelten Gebieten der
Kriegswirtschaft. Lag bei der Versorgung mit Fleisch, Milch usw. die
Hauptschwierigkeit darin, die Erzeugnisse des Landwirts an der Quelle
zu erfassen und zweckmäßig zu sammeln, da der Erzeuger für seine eige-
nen Waren immer selbst Verwendung hatte und begreiflicherweise da-
nach strebte, mindestens für seinen eigenen Gebrauch möglichst große
Mengen zurüchzuhalten — ganz abgesehen von dem recht oft beobachte-
ten Streben, Waren zurüchzuhalten und für hohen Preis im Schleich-
handel zu verschieben — so fiel all das bei der Zuckerversorgung voll-
kommen weg, da an der Verwendung der Zuckerrübe abgesehen von der
nur im kleinsten Umfange möglichen Sorupherstellung niemand Interesse
hatte als die Zuckerfabriken. Dadurch war eine zentralisierte Versor-
gung wesentlich ein facher als bei den übrigen Hauptnahrungsmitteln. Es
genügte, die Zuckererzeugung der Fabriken zu beschlagnahmen, sich über
die vorhandene Menge eine Uebersicht zu verschaffen und sie dann den
Bedarfsstellen zuzuführen. Wenn dann noch die Preise so hoch gehalten
wurden, daß der Anbau der Zuckerrübe sich lohnte, mußten unter allen
Umständen annähernd ausreichende Vorräte von Zucker vorhanden sein.
Demnach unterschied sich die Organisation der Zuckerversorgung
nicht so sehr von den Friedensverhältnissen wie die der sonstigen Lebens-
mittelversorgung, zum mindesten für die Orte, die sich, wie Stolp, für den
Selbstbezug von Zucher entschieden. Die Städte hatten nur an der Hand
ihrer Einwohnerzahlen und der aus dem Vorrat festgestellten Wochen-
kopfmenge den Bedarf für eine bestimmte Zahl von Monaten zu berech-
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