nen und bei der im April 1916 gegründeten Reichszuckerstelle (R3.) an-
zumelden. Sie erhielten dann von der B3. einen Bezugsschein über
die zugebilligte Menge, der auf eine bestimmte Zuckerfabrik ausgestellt
war, von der die Städte dann ihren Bedarf abzurufen hatten. Erst im
Jahre 1917 wurde zur Vermittlung zwischen der B3. und den preußi-
schen Provinzen eine Landeszuchkerstelle (L3.) gegründet, der 1919 noch
eine Provinzialzuckerstelle (P 3.) folgte. Selbstverständlich forderte und
erhielt die RZ., später die P3. für ihre Tätigheit eine bestimmte Kom-
missionsgebühr, hier „Ausfertigungsgebühr für die Bezugsscheine“ ge-
nannt, die bei der R3Z. 0,10 4 je dz Zucker betrug. Die weitere Ver-
keilung des gelieferten Zuchers war Sache der Kommunalverbände.
Nach Gründung der B3. hatte Stolp zunächst die Aufgabe, den vor-
handenen Zucker mengenmäßig festzustellen, soweit der im Besitz eines
Einzelnen befindliche Vorrat 10 kg überstieg. Es wurden insgesamt
783,96 dz festgestellt, wovon 100 eine von der Stadt bei Kriegsbeginn
gekaufte Zucherreserve darstellten. Diese Mengen wurden von der
ersten Zuckerlieferung in Abzug gebracht. Außerdem mußten bei der
Ra. Sonderanmeldungen über den Zuchkerbedarf gewerblicher Betriebe,
der Kriegsgefangenen, Militärpersonen und Bienenzüchter eingereicht
werden.
Die zugewiesenen Zuckermengen gingen zunächst an die Vereinigung
Stolper Kolonialwarenhändler, deren Mitglieder den Zucher selbst ver-
kaufen und auf Anforderung an Wiederverkäufer abgeben konnten. Ab-
gabe an die Verbraucher erfolgte gegen Vorlage von Zuckermarken, die
gesammelt und in bestimmten Zeiträumen im Rathause abgeliefert wer-
den mußten.
In den ersten Monaten erfolgte die Zucherlieferung auf Antrag der
Stadt durch die Provinzial-Zuckersiederei in Stetlin, von Herbst 1916
an „aus verkehrstechnischen Gründen“ durch die Baltische Zucker-Raffi-
nerie in NReufahrwasser. Schwierigkeiten in der Belieferung ergaben
sich erst im Frühjahr 1918, als die Verkehrslage der Eisenbahn beson-
ders ungünstig wurde. Damals wurde von der zuständigen Eisenbahn-
direktion in Danzig die Gestellung von Wagen abgelehnt mit der Be-
gründung, daß für den Transport nach Stolp der Wasserweg vorgeschrie-
ben sei. Nur mit Mühe gelang es der Stadt, der Eisenbahnbehörde klar-
zumachen, daß Stolp nicht an einem Wasserweg liege und für den
Transport von Skolpmünde auf jeden Fall die Bahn benutzt werden
müsse. Trotzdem wurde bei der nächsten Lieferung wieder der Wasser-
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