Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

bestimmt waren. Dann mußte der Magistrat die für Stolp bestimmten 
Waren aus dem Waggon herausnehmen lassen, auch die für den Land- 
kreis bestimmten ihrem Empfänger zuführen und schließlich den Rest wei- 
terleiten; dabei mußte die Stadt die ganze Fracht bis Stolp bezahlen, 
den auf die anderen Empfänger anteilig enkfallenden Frachtsatz ausrech- 
nen und von der P. wieder anfordern. Jede derartige Sammelsendung 
verursachte unendliches Schreibwerk. 
Daß auch hier die schon gestreifte Sackfrage sehr bald auftauchte und 
zu großen Schwierigkeiten führte, sei nur am Rande angemerkt. Es kam 
hier bald so weit, daß der Magistrat über die von den Kaufleuten an die 
Hersteller zurüchgelieferten Säcke eine eigene Buchführung anlegen 
mußte. 
Die Preisbildung für die gelieferten Nahrungsmittel war dadurch 
bestimmt, daß die im Kleinhandel gestatteten Höchstpreise gleich bei der 
Lieferung vorgeschrieben wurden. Zur Pereinfachung kamen bei jeder 
Lieferung Plakate mit den Höchstpreisen des Lieferers — Verband deut- 
scher Teigwarenfabrikanten, Graupenzentrale, Grieszentrale usw. — in 
die Hände des Kleinhändlers, der verpflichtet war, sie an gut sichtbarer 
Stelle aufzuhängen. Aus der geringen Spanne zwischen Ein- und Ver- 
kaufspreis hatte der Magistrat dann die Kommissionsgebühren und seine 
eigenen Auslagen zu erseßzen. 
Hatten bisher die Kommunalverwaltungen die Freiheit gehabt, 
Bestellungen bei der 3E. aufzugeben, so wurde das mil Einführung der 
P. anders. Die Ware wurde knapper und war auch schärfer erfaßt, 
sodaß auf den Einzelnen nur noch wenig entfiel; da konnte von Bestellun- 
gen keine Rede mehr sein, soweit wenigstens lebensnotwendige Nah- 
rungsmittel in Frage kamen. Die PM. überwies jetzt den Kommunal- 
verbänden einen schlüsselmäßig festgestellten Anteil, und jeder war zu- 
frieden, wenigstens ekwas zu bekommen. Für diese lebensnotwendigen 
Dinge — Graupen, Gries, Teigwaren, Haferfabrikate, Marmelade — 
bürgerte sich darum sehr bald die Bezeichnung „Schlüsselwaren“ ein, die 
schon von August 1916 an regelmäßig für einen Monat im Voraus gelie- 
fert wurden. 
Die PVerteilung dieser Schlüsselwaren wie auch der anderen gelegenk- 
lich von der PX. zugewiesenen Nahrungsmittel war bestimmungsgemäß 
Aufgabe der Kommunalverbände. Stolp griff zu dem auch auf anderen 
Gebieten bewährten Verfahren, das Wirtschaftsbuch als Ausweis zu 
benutzen und die nach der Einwohnerzahl ermiktelte Menge des jeweils 
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