Unterschied der klimatischen Verhältnisse zwischen West- und Ostpom-
mern nicht im mindesten berücksichtigte. Man kann das verstehen, wenn
man ihre Zusammensetzung ansieht: sie war zwar paritätisch aus Erzeu-
gern und Perbrauchern gebildet, aber unter den 5 Erzeugern war nur
ein Gärtner, dagegen 1 Kittergutsbesitzer, 1 Landrat und 2 Vorstands-
mitglieder der Provinzialgemüsestelle, die doch nur eine Abkeilung des
Oberpräsidiums war, sodaß man hinter diesen beiden Mitgliedern ver-
mutlich Beamke zu suchen hat. Der Oberbürgermeister von Stolp legte
gegen die ungerechte Preisfestsetzung sofort Verwahrung ein und er-
reichte, daß er gleichfalls als „Verbraucher"“ in die Kommission hinein-
gewählt wurde. Da er gleichzeitig Vorsitzender der PPS. war und zu
seiner Unterrichtung einen Beirat aus Gärtnern und Mitgliedern der
DDS. bildete, hatte die PP. wenigstens einen geringen Einfluß auf
die Preisbildung in Stolp.
Darüber hinaus hatte die PPS. 1918 die Aufgabe, da Höchstpreise
festzusetzen, wo die Preiskommission heine bestimmt hatte. Daß das Un-
stimmigheiten mit den Erzeugern gab, die sich damals schon zu einer
„Gärknergruppe“ zusammengeschlossen hatten, versteht sich von selbst. Sie
versuchle auch eine Bestimmung zu erreichen, daß die Gärtner in ihren
Gärktnereien nur in den frühen Vormittagsstunden und auch da nur zum
Erzeugerhöchstpreis verkaufen dürften; damit drang sie aber nicht durch,
weil der Oberbürgermeister mit Recht darauf hinwies, daß die Höchst-
preise darum doch überschritten würden! Inzwischen war nämlich die
lange ersehnte Bestimmung ergangen, daß bei Ueberschreiten der Höchst-
preise der Käufer straflos bliebe, und damit war eine Durchführung der
Höchstpreisverordnungen nicht mehr möglich.
Wie verworren und schwierig die Verhältnisse damals lagen, dafür
sei nur ein Beispiel angeführt: am 31. 5. hatte der Magistrat aus seiner
cigenen Ernte Spinat an eine Marktfrau zum Höchstpreis abgegeben.
Als am nächsten Tage, dem 1. 6., die Frau die Ware verkaufen wollte,
waren über Nacht neue Höchstpreise in Kraft getreten, und die Markt-
kommission wollte folgerichtig die Frau zwingen, den für 36 Pfg. ge-
kauften Spinat für 35 Pfg. abzugeben!
Im Oktober 1918 beantragte ein Mitglied der Marktkommission,
ihm eine monatliche Entschädigung von 50 41 zu bewilligen; der Magi-
strat war aus Billigkeitsgründen dafür, die Stadtverordnetenversamm-
lung dagegen, sodaß der Antrag schließlich abgelehnt wurde. Im Novem-
ber 1919 krat derselbe Gedanke wieder auf, nur mit dem Unterschied,
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