Belange derer, für die sie einst geschaffen wurde, in den Hintergrund
treten ließ.
Zwischen beiden Teilen, zwischen dem Kaufmann und Gewerbetrei-
benden auf der einen, den staatlichen Organisationen auf der anderen
Seite stand der Magistrat von Stolp, immer angespannt im meist ver-
geblichen Ringen um die Lösung der Aufgabe, zwischen beiden einen
Ausgleich zu finden, die ihm obliegende Preis- und PVerbrauchsregelung
so einzurichten, daß beide zu ihrem Recht kamen und obendrein der Ver-
braucher wenigstens das Notwendigste zu erträglichem Preise bekam, da-
bei erdrückt von einer Fülle von Pflichten, zu deren Erfüllung es ihm
nicht selten an den ersten Voraussehungen fehlte, obendrein über Gebühr
belastet, mit einem endlosen Schreibwerk einer übersteigerten Bürokra-
tie, deren Entäußerungen wir teilweise kennen gelernt haben.
Man begreift heute kaum noch, wie es überhaupt möglich war, daß
eine Stadtverwaltung neben ihren eigentlichen Aufgaben und den um-
fangreichen Anforderungen der durch den Krieg bedingten Wohlfahrts-
tätigkeit noch Zeit für die Verbrauchsregelung der Lebensmittel, den
Schriftwechsel, die Teilnahme an Sitzungen und vieles andere finden
konnte. Aber dunkel hat man das Gefühl, daß eine derartige Belastung
der Kommunalverwaltungen bei der staatlichen Verbrauchsregelung hätte
vermieden werden müssen und vermieden werden können.
Wir ktehren zu unserer Frage zurück. Wenn die WVerbrauchsrege-
lung, so wie sie angelegt war und sich im Laufe des Krieges entwichelte,
zu so schweren Mißständen und Belastungen der gesamten Bevölkerung
führte, die nicht durch den Nahrungsmittelmangel bedingt waren, son-
dern allein durch die Technik der Regelung, dann war es völlig ausge-
schlossen, daß sie ihren eigentlichen Zweck erfüllen konnte; dann ist der
Beweis erbracht, daß, soweit sich aus dem Beispiel von Stolp schließen
läßt, das ganze Verfahren unzwechmäßig aufgebaut und falsch durchge-
führt wurde und daß darum die stkaatliche Regelung auch dann versagen
mußte, wenn die Bevölkerung in vollem Umfang ihre Pflicht tat.