Eine grundlegende Aenderung erfuhr die Seefischversorgung Anfang
1917. Wie das damals seuchenhaft in der Luft lag, war auch hier am
19. 12. 16 eine Kriegsgesellschaft gegründet worden, und zwar die „Fisch-
handelsgesellschaft Hinterpommern“ (CHH.). Einem leisen Druck nach-
gebend mußte sich neben anderen hinterpommerschen Städten auch Stolp
mit einem Betrage von 10 000 44 beteiligen (den die Gesellschaft übri-
gens erst 1921 mit entwertetem Gelde zurüchzahlte). Nunmehr konnte
auch der Handel mit Seefischen kriegsmäßig organisiert werden. In
erster Linie wurde für die Kreise Stolp und Schlawe eine einzige Ab-
nahmestelle eingerichtet, und zwar bei dem Kaufmann Isidor Gottschalk
in Stolp, zweitens wurden alle gefangenen Seefische für beschlagnahmt
erklärt. Der Erfolg war, soweit wenigstens Stolp in Frage kam, über-
raschend: der Preis für Dorsch stieg innerhalb weniger Tage von 0,40 auf
0,65 K je Pfund, und die Zufuhren sanken so stark, daß in der ersten
Woche nach Einführung der Organisation die Stadt anstelle von täglich
90—100 Ztr. jetzt nur insgesamt 10,8 Ztr. Dorsch aus Stolpmünde erhielt.
Der Magistrat war begreiflicherweise wenig erbaut von diesem Wechsel
und versuchte, auf eigene Rechnung Fischkutter auf Fang auszusenden,
später auch mit dänischen Fischern ein Abkommen zu kreffen, doch erging
der Bescheid, daß alle Fische, die die Stadt auf eigene Rechnung etwa
fangen würde, an die FHH. abzuliefern seien. Bereits nach kaum
4 Monaten konnte der Magistrat dem Reichskommissar für Fischver-
sorgung berichten, daß durch die Wirksamkeit der FSU ##. die Preise um
100 % gestiegen seien und daß die Aufschläge der FHH. für Kisten und
Körbe als viel zu hoch angesehen werden müßten, gar nicht zu reden von
der Provision der FHH in Höhe von 5 4 je Ztr. grüne, von 10 4
je Ztr. geräucherte Flundern. Einen Erfolg hatten derartige Schritte
begreiflicherweise nicht, denn die Preise stiegen weiter und waren dabei
so wechselnd, daß eine sichere Vorausberechnung für den Abnehmer nicht
möglich war. Dazu kamen kleinere Unannehmlichkeiten, Sie vielleicht
notwendig waren, aber doch unnötig böses Blut machten. So ist es nicht
recht zu verstehen, daß FHHH. auf eine Beschwerde des Magistrats ant-
worten konnte, sie könne nur kleine Räucherflundern nach Stolp geben,
da die großen alle nach Berlin und Potsdam geschicht werden müßten.
Es ist begreiflich, daß sich in der Stadt gegen die FSH. eine starke
Erbitterung ansammelte. Als am 20. 10. 17 die FS. ihre erste Gene-
ralversammlung einberief, wurde im Magistrat als Ausdruck dieser
Erbitterung ein Antrag beraten, dahingehend, daß die FH. aufgelöst
18