Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Eine grundlegende Aenderung erfuhr die Seefischversorgung Anfang 
1917. Wie das damals seuchenhaft in der Luft lag, war auch hier am 
19. 12. 16 eine Kriegsgesellschaft gegründet worden, und zwar die „Fisch- 
handelsgesellschaft Hinterpommern“ (CHH.). Einem leisen Druck nach- 
gebend mußte sich neben anderen hinterpommerschen Städten auch Stolp 
mit einem Betrage von 10 000 44 beteiligen (den die Gesellschaft übri- 
gens erst 1921 mit entwertetem Gelde zurüchzahlte). Nunmehr konnte 
auch der Handel mit Seefischen kriegsmäßig organisiert werden. In 
erster Linie wurde für die Kreise Stolp und Schlawe eine einzige Ab- 
nahmestelle eingerichtet, und zwar bei dem Kaufmann Isidor Gottschalk 
in Stolp, zweitens wurden alle gefangenen Seefische für beschlagnahmt 
erklärt. Der Erfolg war, soweit wenigstens Stolp in Frage kam, über- 
raschend: der Preis für Dorsch stieg innerhalb weniger Tage von 0,40 auf 
0,65 K je Pfund, und die Zufuhren sanken so stark, daß in der ersten 
Woche nach Einführung der Organisation die Stadt anstelle von täglich 
90—100 Ztr. jetzt nur insgesamt 10,8 Ztr. Dorsch aus Stolpmünde erhielt. 
Der Magistrat war begreiflicherweise wenig erbaut von diesem Wechsel 
und versuchte, auf eigene Rechnung Fischkutter auf Fang auszusenden, 
später auch mit dänischen Fischern ein Abkommen zu kreffen, doch erging 
der Bescheid, daß alle Fische, die die Stadt auf eigene Rechnung etwa 
fangen würde, an die FHH. abzuliefern seien. Bereits nach kaum 
4 Monaten konnte der Magistrat dem Reichskommissar für Fischver- 
sorgung berichten, daß durch die Wirksamkeit der FSU ##. die Preise um 
100 % gestiegen seien und daß die Aufschläge der FHH. für Kisten und 
Körbe als viel zu hoch angesehen werden müßten, gar nicht zu reden von 
der Provision der FHH in Höhe von 5 4 je Ztr. grüne, von 10 4 
je Ztr. geräucherte Flundern. Einen Erfolg hatten derartige Schritte 
begreiflicherweise nicht, denn die Preise stiegen weiter und waren dabei 
so wechselnd, daß eine sichere Vorausberechnung für den Abnehmer nicht 
möglich war. Dazu kamen kleinere Unannehmlichkeiten, Sie vielleicht 
notwendig waren, aber doch unnötig böses Blut machten. So ist es nicht 
recht zu verstehen, daß FHHH. auf eine Beschwerde des Magistrats ant- 
worten konnte, sie könne nur kleine Räucherflundern nach Stolp geben, 
da die großen alle nach Berlin und Potsdam geschicht werden müßten. 
Es ist begreiflich, daß sich in der Stadt gegen die FSH. eine starke 
Erbitterung ansammelte. Als am 20. 10. 17 die FS. ihre erste Gene- 
ralversammlung einberief, wurde im Magistrat als Ausdruck dieser 
Erbitterung ein Antrag beraten, dahingehend, daß die FH. aufgelöst 
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