stelle für Gemüse einrichtete, von der aus die Gemüsevorräte weitergelei-
tet werden sollten. Um den Gemüsebedarf der Kommunalverbände sicher-
zustellen, wurden damals Lieferungsverträge mit größeren Erzeugern ein-
geführt. Zum Abschluß solcher Verträge waren auch Kommunalverbände
befugt, doch mußten sie sich in solchem Falle verpflichten, von dem Erlös
ihrer verkauften Erzeugnisse 1 46 an die RNO. abzuführen. Infolge-
dessen zog Stolp es vor, keine solchen Verträge abzuschließen, um so
mehr als die RO. sich bereitfinden ließ, der Stadt alle Rechte aus den
Lieferungsverträgen abzutreten, die sie mit 7 verschiedenen Gütern
(Sorchow, Gumbin, Kl.-Machmin, Saleske u. a.) abgeschlossen hatte.
Hier blieb dem Magistrat also nur die Aufgabe, die für seine Rechnung
eingehenden Gemüse zu verteilen. Bis er soweit kam, waren freilich
noch allerhand bürokhratische Schwierigkeiten zu überwinden: wenn Obst
aus dem Landkreis in die Stadt gebracht werden sollte, mußte zunächst
ein Beförderungsschein ausgestellt werden, dessen Formulare bei der
P. zu haben waren; bei Beförderung mit der Bahn waren besondere
Kontrollkarten auszustellen, die ebenfalls von der PG. geliefert wurden.
Der Magistrat verfuhr nun dergestalt, daß er seinerseits die Verträge
an die Proha (Produktions- und Handelsgesellschaft) in Stolp abtrat und
alle Gemüse an ein Mitglied dieser Proha liefern ließ, das gleichzeitig
die Abnahmestelle der PG. hatte. Diesem wurden solche Beförderungs-
scheine in genügender Anzahl auf Vorrat gegeben; er bezahlte für die
gelieferte Ware den Erzeugerhöchstpreis und durfte sie mit 4 44 Auf-
schlag an die Stadt weiterverkaufen; von diesen 4 4 je Ztr. sollte aller-
dings der Landkreis Stolp 1,50 A erhalten. Die eingegangene Ware
wurde dann in der städtischen Verkaufsstelle für Gemüse (Markt 22)
weiter verkauft; vermutlich ist aber schon 1917 dieselbe Regelung getrof-
sen worden wie 1918, daß an bestimmten Tagen die Gemüsehändler sich
früh am Waggon einfanden und das eben eingetroffene Gemüse gegen
Barzahlung abnahmen. — Die Nolle der PG. beschränkte sich im übri-
gen 1917 darauf, das vom Magistrat bestellte Gemüse zu liefern.
Im FJahre 1918 änderte sich das Verfahren wesentlich. Im Januar
dieses Jahres beschloß auf eine Anregung der Lebensmittelkommission
der Magistrat, diesmal selbst Gemüsebauverträge einzugehen. Er berief
also für den 23. 1. eine Versammlung der größeren Besitzer des Krei-
ses, von denen sich schließlich 19 zum Abschluß von Gemüsebauverträ-
gen bereit erklärten; die ihnen zum Ausfüllen vorgelegten Fragebogen
enthielten Anbauverpflichtungen für insgesamt 240 Morgen. Abschrift
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