mußte der ganze Vorrat als Futter an die Einwohner verkauft werden,
doch läßt sich der erzielte Preis aus den Akten nicht ermitteln.
Unter diesen Umständen läßt sich auch nicht feststellen, ob das
Gemüsekonto im ganzen mit Gewinn oder mit Verlust abgeschlossen
wurde. Eine Abrechnung vom 10. 1. 19 weist nach: Ausgabe
99 199,68 A. Einnahme 92 800,56 A. Bestand an Gemüsen im Werte
von 32 001,24 M. Hier müßte festgestellt werden können, welchen Betrag
der Verkauf des Gemüsebestandes schließlich wirklich eingebracht hat.
Weitere Einzelheiten z. B. über die Versuche des Magistrats, die
nötigen Zwiebeln zusammenzubringen, mögen hier weggelassen werden,
da sie an dem Gesamtbilde nichts ändern können. Hier sei nur der tra-
gische Schluß der Beziehungen Stolps zu der PG. angeführt: die Stadt
hatic aus ihrer Beteiligung aus der PG. 1917 eine Einnahme von
5,90 .1l, 1918 eine solche von 200 A. Trotddem wurde sie Ende 1919
gezwungen, aus dem Ertrage des Geschäfts nicht weniger als 175 44
Gemcinde-Einkommensteuer zu zahlen.
Wenn sich auch ein zahlenmäßiger Nachweis nie wird erbringen
lassen, so Kann doch ohne weiteres geglaubt werden, daß die geschilderte
Art der Kommunnaldwirtschaft für die ortsansässigen Kaufleute, denen der
durch die Zwangswirtschaft ohnehin stark eingeengte Lebensraum noch
mehr verkürzt wurde, eine schwere Schädigung bedeutet hat. Immerhin
kann und muß zu Gunsten der Skadt eingewandt werden, daß sie sich
vielfach in einer üblen Lage befand und oft genug bewußt das kleinere
Uebel wählen mußte, um dem größeren zu entgehen. Anders steht es
allerdings um geschäftliche Unternehmungen des Landkreises Stolp, die
die Stadt sehr innig berührten.
Vor dem Kriege wie auch heute noch lebte die Stolper Kaufmann-
schaft nicht nur vom Handel mit den Stadtbewohnern, sondern in viel
größerem Umfang vom WVerkehr mit dem Landkreis, dessen der Stadt
um mehr als das Doppelte überlegene Einwohnerschaft von jeher die
meisten ihrer Bedürfnisse in Stolp zu decken gewohnt war. Dadurch
war im Grunde die Notwendigkeit einer möglichst innigen Zusammen-
arbeit von Stadt und Land gegeben. Es lehrt aber schon die Geschichte,
daß immer, wenn Not im Lande herrschte und erforderte, daß einer den
anderen stützte, zwischen Stadt und Land offene Fehde ausbrach, ohne
daß wir immer in der Lage wären, die Schuld auf beiden Seiten zu
suchen. Diese Lehre bestätigte sich auch wieder im Weltkriege. Wir
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