Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

II. Die Jwangswirtschast. 
Es kann unmöglich Aufgabe dieser Zeilen sein, das weite Gebiet 
der Zwangswirtschaft so eingehend abzuhandeln, daß etwa sämtliche Ver- 
ordnungen der zahllosen Kriegsgesellschaften, Bundesratsverordnungen 
usw. hier aufgeführt werden könnten. Das muß Aufgabe der einmal 
noch zu schreibenden Geschichte der Kriegswirtschaft in Deutschland über- 
haupt bleiben. Wir müssen uns hier, indem wir die ergangenen WVer- 
ordnungen nur insoweit andeuten, als es zum Werständnis unerläßlich 
ist, das Vorhandensein der Kriegsgesellschaften usw. aber als bekannt 
voraussetzen, ganz scharf darauf beschränken, zu zeigen, welche Aufgaben 
einer Stadlverwallung bei den Durchführungen dieser Anordnungen zu- 
fielen und wie ihre Durch führung sich auf die Verbraucher auswirkte. 
Daß wir neben dieser Einschränkung die Darstellung noch so knapp wie 
möglich fassen, wird dem Werständnis hoffentlich nicht abträglich sein, 
wenigstens in den Augen derer, die die Zeit der Zwangswirtschaft noch 
bewußt miterlebt haben. 
1. Brol und Mehl. 
a) Die Beschaffung des Brotgetreides. 
Schon in den ersten Kriegsmonaten wurde, entsprechend der Schwie- 
rigkeit der Brolversorgung, die sog. Reichsgetreidestelle (R.) gegrün- 
det, um den Ankauf von Getreide auf der einen, die Ausgabe von Mehl 
und Grotgetreide auf der anderen Seite in geordnete Bahnen zu lenken. 
Dabei war von Anfang an den Kommunalverbänden freigestellt, ob sie 
sich ganz von der R. versorgen lassen oder ihren Bedarf auf eigene 
Hand decken wollken. Stolp hatte sich im Hinblick auf seine eigene 
Getreideerzeugung und die Leichtigkeit der Getreidebeschaffung für den 
zweiten Weg entschieden, d. b. Selbstwirtschaft getrieben, wie der hier- 
für geprägte Ausdruck lauteke. Damit war die Stadt im Wintker 1914/15 
gut gefahren, d. h. es war KBeine Stochung in der Brotversorgung der 
Einwohner eingetreten. Allerdings zeigten sich bereits jetzt die Schak- 
26
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.