Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

setzten Bedarfsanteilen. Ebenso liegt ihm die Oberverteilung der Kleie auf die 
Kreise ob. Die Unterverteilung des Mehles und der Kleie an Händler, Bäk- 
ker und Verbraucher bleibt den Kreisen überlassen. 
Der Versorgungsverband hat für eine tunlichst einheitliche Verbrauchs- 
regelung (§ 47 B. V. O.) einschließlich der Festsetzung der Mehl- und Brotpreise 
sowie für eine gleichmäßige Behandlung und Kontrolle der Selbstversorger 
innerhalb des Versorgungsverbandes Sorge zu tragen. Auf die wirtschaftlich 
verschiedenartige Zusammensetzung der Bevölkerung der Kommunalverbände 
ist erforderlichenfalls Rücksicht zu nehmen. 
§ 6. 
Die gemeinschaftlichen Kosten des Verbandes und unvorhergesehene Auf- 
lagen werden nach Maßgabe der versorgungsberechtigten Bevölkerung auf die 
Kreise umgelegt. Etwaige Einnahmen, die den Kreisen aus den ihnen nach 
dieser Satzung obliegenden Geschäften erwachsen, verbleiben den Kreisen. 
§ 7. 
Diese Satzung tritt mit ihrer Genehmigung in Kraft. 
Stolp Pom., den 29. September 1915. 
Als Ergänzung zu der Satzung wurde eine Vereinbarung getroffen 
des Inhalks, daß Stolp die Hälfte der aus dem gelieferten Getreide 
gewonnenen Kleie an den Landkreis zum Preise von 6,50 41 je Ztr. ab- 
goben sollte. 
Auf dieser Grundlage regelte sich die Beschaffung des nötigen Brot- 
getreides verhältnismäßig einfach. Aus der Zahl der versorgungsberech- 
tigten Personen, der Einwohnerzahl, der Zahl der Selbstversorger und 
der jeweils von oben her festgesehten Wochenkopfmenge ließ sich der 
Gesamtbedarf bis zum Ende des laufenden Erntejahres, d. h. bis zum 
15. 8. des Kkommenden Jahres, unschwer feststellen. Zog man davon die 
cigene Ernte des Stadtkreises ab, selbstverständlich unter Berücksichti- 
gung des Bedarfs der Selbstversorger und der nötigen Saatgutmenge, 
so erhielt man die vom Landkreis zu liefernde Getreidemenge. Als Bei- 
spiel: für die Zeit vom 16. 10. 15 — 15. 8. 16 betrug der Sollbedarf 
19 640 d: Roggen und 9800 dz Weizen. Die eigene Ernte betrug 
schähungsweise — und das war ein schwieriger Punkt, denn die Ernte 
konnte nur am ungedroschenen Getreide geschäht werden! — 20 G#k 
Weizen und 6300 dz Roggen. Mithin blieben zu liefern 13 340 dr 
Roggen und und 9780 dz Weizen. Zur weiteren Sicherung wollte der 
Magistrat die eigenen Vorräte nach Möglichkeit zuerst verbrauchen. Die 
Firma Gottschalk als einziger Kommissionär der Stadt sollke jeden An- 
kauf melden, der Magistrat zum 15. jeden Monaks den Bestand an 
Getreide und Mehl aufnehmen lassen und dem Landkreis mitteilen. Aus 
praktischen Gründen mußten auch die Getreidepreise, die bisher im 
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