Stadt- und im Landkreis verschieden gewesen waren, einander angegli—
chen werden.
Ganz reibungslos scheinen die Beziehungen zwischen Stadt- und
Landkreis mindestens in den ersten Monaten des VV. nicht gewesen zu
sein. Bereits im November oder Dezember 1915 kam es sogar zum offe-
nen Kriege zwischen beiden Teilen, über den sich aus den Akten leider
nur wenig ersehen läßt. Der Landrat ließ in einer Kreistagssitzung durch-
blichen, daß der Landkreis der Stadt im BV#V. Wohltaten erweise, wäh-
rend der Oberbürgermeister den Siandpunkt vertrat, daß es sich um
einen Vertrag mit Leistung und Gegenleistung handele, in dem also
beide Teile gleich stark nebeneinander ständen. Den Brennpunkt des
Streites finden wir nur in einem Aktenentwurf, der anscheinend nicht
abgesandt worden ist: der Landkreis hatte das Recht, bei Getreideliese-
rungen an die R. je lo eine Kommissionsgebühr von 3 A zu erheben,
während ihm bei der Abgabe innerhalb des BeB. 2 4 je to zustanden!
Wenn also die Stadt Stolp 2500 To. Getreide vom Landkreis bezog,
bedeutete das für den Landkreis einen „Verlust“ von 2500 4, denn
ohne den V. hätte er ja das Gelreide an die RG. liefern und mehr
verdienen können. Allerdings versucht jener Entwurf die Gegenrech-
nung, daß der Landkreis laut den getroffenen Abmachungen von jenen
2500 lo Getreide 5000 Ztr. Kleie bekomme, die er mit 6,50 X bezahle
und mit 8,30 41, wenn auch einschl. Sack, weiter verkaufe, sodaß er im-
mer noch einen Gewinn von rund 5000 44 habe, die ihm ohne den Be#.
entgingen. Wie die Angelegenheit ausgegangen ist, wissen wir nicht.
Wir müssen es uns hier leider versagen, einmal zu untersuchen, in-
wieweik es sittlich gerechtfertigt erscheint, daß ein Kommunalverband sich
berechtigt glaubt, einem anderen die notwendige Unterstützung, wenn
nicht zu versagen, so doch nur sehr unwillig zu gewähren, nur weil ihm
die Versagung der Unterstützung möglicherweise einen geldlichen Vorteil
einbringt.
Jedenfalls spielte die Frage der Kommissionsgebühren auch weiter-
hin im VW-. eine ausschlaggebende Rolle. Daß überhaupt der Landkreis
sich hier nur als den gebenden Teil empfand, trotz Kleie und Kommis-
sionsgebühren, ergibt sich einwandsfrei aus den Akten, so schwer ver-
ständlich es uns heute auch erscheinen will. So erteilte im Juli 1916 der
Landkreis dem Vorschlage der Stadt auf Erneuerung des BW. seine
Zustimmung mit einem Brief folgenden Inhalts: „Der Kreisausschuß
31