wird seine Zustimmung mit Rücksicht auf die außerordentlich großen
Vorteile, die der Stadt aus diesem Zusammenschluß entstehen, erteilen,
obgleich die Bewertung des Entgegenkommens, das der Landkreis mit
dem Abschluß des in Betracht kommenden Abkommens betätigt hat, in
öffentlichen Kundgebungen berufener städtischer Stellen durchaus nicht
den Erwartungen des Landkreises entsprochen hat, und obgleich die Stel-
lungnahme der städtischen Verwaltung auf anderen Gebieken kriegswirt-
schaftlicher Verhältnisse dem Landkreise gegenüber keineswegs zu beson-
derem Entgegenkommen Veranlassung gibt.“ Der daraufbin geschlossene
Vertrag enthält die Bestimmung, daß die Stadt monatlich 300 Ztr. Kleie
zum Hoöchstpreise liefert und außerdem je to geliefertes Getreide 4 4
Kommissionsgebühr bezahlt (d. h. den Unterschied zwischen der 1916 bei
Lieferungen an die RG. und der bei Lieferungen in einem Ve. gezahl-
ten Gebühr). Mit anderen Worten: der Landkreis erhielt für die
Getreidelieferungen an die Stadt die vollen Kommissionsgebühren und
außerdem nicht unerhebliche Kleiemengen, die ihm ohne den BW. entgan-
gen wären. Es ist also für uns Spätere durchaus unerfindlich, wo bei
diesem Vertrag das Entgegenkommen des Landbkreises liegen soll, denn
darin, daß der Landkreis die Stadt ohne eigene Opfer an Zeit und Geld
vor den wenigstens kheoretisch möglichen Lieferungsstockungen behütete,
die ohne den BW. vielleicht eingetreten wären, sehen wir eine selbstver-
ständliche Pflicht und keinesfalls ein besonderes Entgegenkommen. In
diesem Zusammenhange ist es auch nicht unwesentlich, daß im Getreide-
verkehr zwischen Stadt und Land als einziger Kommissionär der land-
wirtschaftliche Konsumverein bestellt wurde, sodaß dem berufsmäßigen
Getreidehändler auch noch diese letzte Verdienstmöglichkeit genommen
wurde.
Es ist begreiflich, daß dem Magistrat eine weitere Fortsehung des
WVW. nicht sehr verlockend erschien und daß er am 4. 7. 17 den Antrag
auf Gewährung von Selbstwirtschaft stellte, indem er nachwies, daß der
Gekreidebedarf der Stadt aus eigenen Mitteln für 9 Monate sicher-
gestellt werden könne. Dem ging ein längerer Schriftwechsel mit dem
Städtetage voraus, in dem die Stadt ekwa folgendes ausführte: sie hat
im Stkadtkreis etwa 6000 Morgen Pachtacker, dessen Pächter im Land-
kreis wohnen. Es gibt nun eine Bestimmung, daß, wenn ein landwirt-
schaftlicher Bekrieb zu 2 Kommunalverbänden gehört, das geerntete
Gekreide formlos von einem Kommunalverband in den anderen verbracht
32