Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

vollkommen mit der bisherigen. Schwierigkeiten scheinen sich aus der 
Durchführung nicht ergeben zu haben. 
Im Sommer 1919 scheinen die Beziehungen zwischen Stadt und 
Land bereits nahezu herzliche Formen angenommen zu haben. In sei- 
nem Antrag auf Zusammenschluß mit dem Landkreis schreibt wenigstens 
der Magistrat: „Sicher ist, daß die erbetene Zustimmung die angeneh- 
men Beziehungen zwischen Land- und Stadtkreis zu fördern geeignet 
ist.“ Dementsprechend wichelte sich auch eine Auseinandersetzung zwi- 
schen beiden Teilen um die vertragsmäßig festgelegte Kleielieferung in 
ruhigen Formen ab. Der Landkreis verlangte einen Kestbetrag von 
455 Ztr. Kleie; die Stadt bekonte dem gegenüber, daß sie dem Landkreis 
im letzten Jahr als Ersatz rund 1600 Ztr. andere Futtermittel abgegeben 
habe und beantragte gegenseitige Verrechnung. Damit war die Sache 
scheinbar erledigt. Als aber 1920 erneut der VG. gebildet werden sollte, 
wollte die Stadt die Kleiebestimmung gestrichen haben, während der 
Landkreis seine Zustimmung davon abhängig machte, daß die Stadt 
wenigstens die Hälfte der 1919/20 gewonnenen Kleie abliefere. Die 
Stadt mußte sich schließlich wenigstens im Grundsatz damit einverstanden 
erklären. 
1921 änderten sich die Voraussetzungen für die Aufbringung des 
Gekreides, indem nicht mehr das ganze Getreide beschlagnahmt, sondern 
nur eine bestimmte Umlage erhoben wurde. Infolgedessen beschlossen 
Stadt- und Landkreis, daß die Stadt sich aus eigenen Mitteln versorgen 
wolle, bis ihr Vorrat zu Ende sei, und daß dann beide Teile ihr Getreide 
bei der Ro. kaufen wollten. Allerdings waren dabei die Schwierigkei- 
ten des Umlageverfahrens nicht berücksichtigt. Der Stadt Stolp war 
rein schematisch nach der Größe der Anbaufläche 0,13 0% des Lieferungs- 
solls der Provinz aufgegeben worden. Der Magistrat mußte darauf 
hinweisen, daß nach dem Gesetz die Betriebe unter 1 ha nicht mit her- 
angezogen werden dürften, die aber gerade in Stolp eine erhebliche 
Rolle spielten, sodaß in der Stadt je ha rund 9, im Landkreis nur 5 dr 
je ha aufgebracht werden müßten. Der Oberpräsident ließ sich aber auf 
eine Erörterung hierüber überhaupt nicht ein. Auch die Tatsache, daß 
man die rund 2500 an Bewohner des Landkreises verpachteten Morgen 
nicht berüchsichtigt hatte, änderte nichts an der Entscheidung. Schließ- 
lich taten sich die Ackerbürger zusammen und drohten mit Abgabever- 
weigerung, wenn nicht eine Neueinschätzung käme. Das hatte wenig- 
stens den Erfolg, daß das Umlagesoll von 3000 auf 1750 d#2 herabgesetzt 
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