daß das Mehlkonto gewissermaßen das Rückgrat der Geldwirkschaft bei
der ganzen Zwangswirtschaft gewesen ist, daß aus ihm alle Fehlbeträge
anderer Konten, wie z. B. aus dem früher besprochenen Spargelkonto,
gedecht werden konnten. Ja, in den ersten Jahren nach dem Kriege —
auf die wir hier nicht mehr eingehen können — als die Verhälknisse sich
immer mehr zuspitzten und der Magistrat gezwungen wurde, die Hälfte
der Löhne der Bächergesellen zu übernehmen, die die Meister eigentlich
nicht brauchten, aber doch einstellen mußten, war das Mehlkonto immer
noch so stark, daß diese Löhne aus seinen Beständen gezahlt werden
konnten.
2. Kartoffeln.
Dieser Zweig der Zwangswirtschaft war verhältnismäßig einfach zu
behandeln, weil hier das von den zentralen Stellen gelieferte oder wenig-
stens bewirtschaftete Erzeugnis unverarbeitet an den Verbraucher abge-
geben werden konnte. Da es sich aber um einen Massenartikel handelt,
der hauptsächlich die Ernährung der Bevölkerung sicher stellen sollte, ver-
dient er trotzdem eine eingehendere Behandlung.
Die ersten tastenden Schritte in der Richtung auf eine Kartoffelver--
sorgung der Stadt tat der Magistrat im Februar 1915, als die Lebens-
mittelkommission beschloß, die Lieferung von Kartoffeln für städtische
Zwecke öffentlich auszuschreiben. Gleichzeitig erfolgte in der Stadt durch
die Polizei eine Bestandsaufnahme an Kartoffeln. Die öffentliche Aus-
schreibung hatte zwar nur einen sehr bescheidenen Erfolg, aber immer-
hin kamen einige 100 Ztr. zusammen, die nach einer Bestimmung vom
12. 4. 15 zum Selbstkostenpreis an Minderbemittelte abgegeben werden
sollten. Der Verkauf zum Selbstkostenpreis von 4,50 4t erwies sich frei-
lich als ausgeschlossen, da inzwischen, nach Oeffnung der Mieten, der
Preis merklich heruntergegangen war. Die Ware wurde nun mit
2,50 4“ im Feuerwehrhause abgegeben, und zwar gegen Barzahlung an
Personen, die sich durch einen Zettel der Kriegshilfe als minderbemittelt
ausweisen konnten.
Damals beschloß der Magistrat auch, für die Zukunft beim freihän-
digen Ankauf von Kartoffeln zu bleiben und die Möglichkeit, von der
„Reichsstelle für Karkoffelversorgung“" ihren Bedarf zu beziehen, abzu-
lehnen.
Die eigentliche Kartoffelbewirtschaftung beginnt in Stolp mit der
Bundesratsverordnung vom 7. 10. 15, daß alle Landwirte mit einer An-
baufläche von mehr als 10 ha 10 N ihrer Karkoffelernte zur Verfügung
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