Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

daß das Mehlkonto gewissermaßen das Rückgrat der Geldwirkschaft bei 
der ganzen Zwangswirtschaft gewesen ist, daß aus ihm alle Fehlbeträge 
anderer Konten, wie z. B. aus dem früher besprochenen Spargelkonto, 
gedecht werden konnten. Ja, in den ersten Jahren nach dem Kriege — 
auf die wir hier nicht mehr eingehen können — als die Verhälknisse sich 
immer mehr zuspitzten und der Magistrat gezwungen wurde, die Hälfte 
der Löhne der Bächergesellen zu übernehmen, die die Meister eigentlich 
nicht brauchten, aber doch einstellen mußten, war das Mehlkonto immer 
noch so stark, daß diese Löhne aus seinen Beständen gezahlt werden 
konnten. 
2. Kartoffeln. 
Dieser Zweig der Zwangswirtschaft war verhältnismäßig einfach zu 
behandeln, weil hier das von den zentralen Stellen gelieferte oder wenig- 
stens bewirtschaftete Erzeugnis unverarbeitet an den Verbraucher abge- 
geben werden konnte. Da es sich aber um einen Massenartikel handelt, 
der hauptsächlich die Ernährung der Bevölkerung sicher stellen sollte, ver- 
dient er trotzdem eine eingehendere Behandlung. 
Die ersten tastenden Schritte in der Richtung auf eine Kartoffelver-- 
sorgung der Stadt tat der Magistrat im Februar 1915, als die Lebens- 
mittelkommission beschloß, die Lieferung von Kartoffeln für städtische 
Zwecke öffentlich auszuschreiben. Gleichzeitig erfolgte in der Stadt durch 
die Polizei eine Bestandsaufnahme an Kartoffeln. Die öffentliche Aus- 
schreibung hatte zwar nur einen sehr bescheidenen Erfolg, aber immer- 
hin kamen einige 100 Ztr. zusammen, die nach einer Bestimmung vom 
12. 4. 15 zum Selbstkostenpreis an Minderbemittelte abgegeben werden 
sollten. Der Verkauf zum Selbstkostenpreis von 4,50 4t erwies sich frei- 
lich als ausgeschlossen, da inzwischen, nach Oeffnung der Mieten, der 
Preis merklich heruntergegangen war. Die Ware wurde nun mit 
2,50 4“ im Feuerwehrhause abgegeben, und zwar gegen Barzahlung an 
Personen, die sich durch einen Zettel der Kriegshilfe als minderbemittelt 
ausweisen konnten. 
Damals beschloß der Magistrat auch, für die Zukunft beim freihän- 
digen Ankauf von Kartoffeln zu bleiben und die Möglichkeit, von der 
„Reichsstelle für Karkoffelversorgung“" ihren Bedarf zu beziehen, abzu- 
lehnen. 
Die eigentliche Kartoffelbewirtschaftung beginnt in Stolp mit der 
Bundesratsverordnung vom 7. 10. 15, daß alle Landwirte mit einer An- 
baufläche von mehr als 10 ha 10 N ihrer Karkoffelernte zur Verfügung 
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