Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

Für die Zeit vom 1. 7.—15. 8. 16 konnte der Bedarf an Kartof- 
feln nur aus Frühkartoffeln gedecht werden. Hierzu mußte die Stadt 
in erster Linie die eigene Ernte verwenden, außerdem aus den Haushal- 
tungen unter Zugrundelegung einer Tagesration von 1 Pfd. jede enk- 
behrliche Kartoffel herausziehen. Danach blieb ein verhältnismäßig ge- 
ringer Bedarf übrig, der zum großen Teil aus dem Landkreis gedecht 
werden konnte. 
Eine Lieferung von 2000 Ztr. war dem Kreise Saatzig aufgegeben 
worden; die Ware erwies sich aber als zwar teuer, aber minderwertig, 
und außerdem enthielt jeder Sack 5 Pfd. Sand, sodaß die Stadt zu wei- 
teren Geschäftsverbindungen keine Neigung zeigte und nach Empfang 
der ersten 2 Waggons telegraphierte „Rok behoben, bitte Lieferung 
einstweilen einstellen“. 
Auch bei diesen Lieferungen brachte der Magistrat für alle, die nicht 
Selbstversorger waren, das Markensystem zur Anwendung, das bereits 
am 17. 3. 16 zum ersten Mal eingeführt worden war. 
Sobald die Frühkartoffelernte in Gang kam, änderte sich die Ver- 
sorgung volltommen, zumal gleichzeltig der Landkreis das bis dahin 
bestehende Ausfuhrverbot für Kartoffeln aufhob. Es erfolgten nunmehr 
so überreichliche Zufuhren nach Stolp, daß der Magistrat die bisherige 
Verbrauchsregelung aufheben und die Versorgung der Bevölkerung dem 
freien Handel überlassen konnte, wo Preise von 5—6 41 je Ztr. gezahlt 
wurden. Inzwischen wurde die Versorgung für den Winter vorbereitet. 
In der vorgeschriebenen Bedarfsanmeldung an die RK. berechnete Stolp 
den absoluten Bedarf bis zum 15. 4. 1917 mit 125 388 Ztr. für die 
Bevölkerung, 3600 Ztr. zur Brotstreckhung, 965 Ztr. für Kriegsgefangene, 
2900 Ztr. für Lazarekte; abzüglich der eigenen Ernte blieb ein Fehlbe- 
darf von 62 000 Zir. Bei der künftigen Preisbildung sollte wieder das 
Reich regelnd eingreifen, wenn ein Kommunalverband den Kleinhan- 
delspreis auf höchstens 5,50 4 festsetzte, aber nachwies, daß er selbst 
höhere Aufwendungen gehabt habe. 
Zu Anfang Oktober 1916 erfolgte die erste eingehende Verordnung 
über die Verbrauchsregelung bei Kartoffeln, die für die übrigen Kriegs- 
jahre in ihren Grundzügen maßgebend sein sollte. Danach übernahm 
der Magistrat die Versorgung der Bevölkerung einstweilen bis 15. 4. 17. 
Der Bezug konnte auf 3 verschiedene Arten erfolgen: entweder konnte 
man den Bedarf beim Erzeuger decken; in diesem Falle mußte man 
unter Vorlage des Wirtschaftsbuchs, das über die Kopfzahl Auskunft 
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