Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

ausschuß erklärte sofort sein Einverständnis, allerdings mit dem Zusatz: 
„Der Kreisausschuß sieht sich jedoch gezwungen, sein besonderes Entge- 
genkommen der Stadt und ihren Einwohnern gegenüber von der strik- 
ten Einhaltung nachstehender Bedingungen abhängig zu machen.“ Diese 
Bedingungen besagten: Zahlung der aus dem Wirtschaftsjahr 1916/17 
noch rüchständigen Bezugsscheingebühr von 4250 414 und im kommenden 
Wirtschaftsjahr Zahlung einer Bezugsscheingebühr von 0,15 4 je Zir. 
Der Magistrat gab sofort nach, allerdings unker erneuter Betonung sei- 
nes Standpunkts, daß zur Forderung einer Bezugsscheingebühr kein 
Rechtsgrund vorliege, um nicht auf die Lieferung auf Bezugschein über- 
haupt verzichten zu müssen. Aber wir Späteren fragen uns, wie schon 
beim Getreide, vergebens, worin das besondere Entgegenkommen des 
Landkreises gelegen haben mag. Der einzelne Landwirt konnte seine 
Kartoffeln zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Preise verkaufen, und 
wenn der Kreisausschuß sich der Mühe unterziehen mußte, die einzel- 
nen Lieferungen, die ja auf sein Lieferungssoll angerechnet wurden, zu 
verbuchen, so kann man hierfür eine Gebühr von 0,15 44 je Ztr., also 
für einen Bezugsschein und somit eine Eintragung oft von 2—3 M, als 
durchaus nicht bescheiden ansehen. 
Ende September 1917 war der Kleinhandelspreis je Ztr. auf 7 4 
gestiegen, die sich aus nachstehenden Einzelbeträgen zusammensetzten: 
Erzeugerhöchstpreis 5,.50 4 
Schnelligkeitsprämie 0,50 4 
Kommissionsgebühr 0,25 4 
Fracht 0,15 4 
Abfuhr vom Bahnhof 0,25 4 
Schwund und Schmu 0.35 M 
7,.00 4 
Die Bevölkerung war darüber schwer verstimmt, da in allen ande- 
ren Provinzen der Erzeugerhöchstpreis auf 5 A festgesetzt war. Infolge- 
dessen setzte der Magistrat den Erzeugerpreis um 50 DPfg. berab, nach- 
dem sich herausgestellt hatte, daß das Reich die Schnelligkeitsprämie 
(die für Ablieferung der Kartoffeln vor einem bestimmten Termin ge- 
zahlt wurde) auf eigene Rechnung übernahm. 
Zur Feststellung der Ernte 1917 hatte die RK. eine „Individualer- 
hebung“ angeordnet: jeder Erzeuger sollte vom 15. 9. an täglich die ge- 
erntete Kartoffelmenge feststellen und in eine nach vorgeschriebenem 
53
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.