seten, gab aber den Einwendungen der Fleischerinnung noch einmal
nach, vielleicht, weil er selbst die Einführung von Höchstpreisen für
Fleisch für nutzlos und gefährlich ansah und, wie noch im Juli 1915,
Höchstpreise nur dann für richtig hielt, wenn sie für Schlachtvieh festge-
setzt würden.
Den Beginn der eigentlichen Zwangswirtschaft bezeichnet der 13.
11. 15, an dem in Ausführung einer Bundesratsverordnung eine
Bekanntmachung über die Einführung von Höchstpreisen für Schweine-
fleisch den Zeitungen übergeben wurde. Der Erfolg dieser Maßnahme
war zunächst der, daß das Schweinefleisch sich immer mehr vom Markte
zurückzog. Bereits am 5. 12. beschloß deshalb der Magistrat, in Erwä-
gungen darüber einzutreten, ob nicht die Herstellung von Fleisch-,
Salami- und Zervelatwurst beschränkt werden solle, damit mehr
Schweinefleisch für die Bevölkerung frei würde. Daß es sich um immer-
hin beträchtliche Mengen handeln würde, ergab eine Rundfrage, nach
der 22 Fleischer in den Monaten Dezember 1914 bis März 1915 zusam-
men durchschnittlich 651 Ztr. derartige Wurstwaren im Monat herge-
stellt hatten. Daß diese Wurstwaren nach wie vor nach außerhalb ver-
kauft wurden, machte am 29. 12. eine Verordnung des Magistrats
nötig, die bestimmte, daß Fleisch und Wurst nicht nach außerhalb ver-
bracht werden dürften und außerdem den Fleischern die Pflicht aufer-
legte, die Hälfte vom Schlachtgewicht jedes Schweins frisch oder gepö-
kelt im Kleinhandel zu verkaufen.
Trotzdem wurde die Versorgung mit Schweinefleisch nicht besser;
dagegen wurde bekannt, daß mehrere Fleischer „riesengroße“ Lieferungs-
verträge mit auswärtigen Inkendanturen über Fleischdauerwaren ge-
schlossen hatten, sodaß dem Markt in Stolp große Mengen von
Schweinefleisch entzogen wurden.
Dabei hielten es die Fleischer für richtig, am 15. 1. 16 eine Erhö-
hung der Höchstpreise für Wurstwaren zu beantragen. Eine vom Magl-
strat zur Prüfung dieser Frage eingesetzte Unterkommission von 7 Mit-
gliedern ließ sich die Bücher von 3 Fleischern vorlegen und kam zu dem
Ergebnis, daß bei Verarbeitung eines Schweins von 218 Pfd. Lebend-
gewicht der Fleischer einen Verlust von 20,32 4 habe, bei Ansetzung
der gewünschten Preise nur von 9,42 A. In den Büchern waren die
Unkosten der Verarbeitung sehr hoch eingesetzt, rechneten z. B. je
Schwein 2,50 J1 Ladenmiete, 0,60 A1 Beleuchkung und 0.75 1 Kapital-
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