Full text: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

dienst. Angesichts dieser Darlegungen beschloß der Magistrat, die ge- 
plante Erhöhung zu bewilligen. 
Am 22. 1. 16 ließ sich die Entrüstung der Einwohner über die Ver- 
hältnisse auf dem Schweinefleischmarkt nicht mehr zurüchhalten. Meh- 
rere angesehene Bürger taten sich zusammen und überreichten dem 
Magistrat eine von 2 Stadtverordneten untkerstützte Eingabe etwa fol- 
genden Inhalts: nach Kriegsbeginn, wo die Fleischer die Preise selbst 
bestimmten und „Riesengewinne in ihre Taschen flossen“, gab es immer 
genug Schweinefleisch, auch nach der großen Abschlachtung; nach Fest- 
setzung der Höchstpreise wurde das Fleisch meist zu Würsten verarbeitet 
und nach außerhalb geschicht; dabei „entblödeten sich die Verkäufer 
nicht“ höhnische Redensarten zu führen und gaben Schweinefleisch nur 
bei bestimmten Mindestmengen (4—6 fd.) oder zusammen mit Kind- 
fleisch ab. Es wurde der Antrag gestellt, der Magistrat möge die Ver- 
sorgung der Stadt mit Schweinefleisch selbst in die Hand nehmen. 
Im gleichen Sinne äußerten sich Eingaben des Ortsverbands der 
deutschen Gewerkvereine (H. D.) und des Gewerkschaftskarkells für 
Stolp und Umgegend. 
Daraufhin entschloß sich der Magistrat zu einer durchgreifenden 
Maßnahme: die Fleischer mußten von nun an die Hälfte jedes Schweins 
am Orte frisch verkaufen, ein Drittel zu Wurst verarbeiten und durften 
nur ein Sechstel frei verwenden. Für die Abgabe des frischen Fleischs 
wurden Ausweiskarten (für Gastwirtschaften Bezugscheine) ausgegeben, 
die die Fleischer annehmen mußten und die bei der Verrechnung des 
empfangenen Fleischs vorzulegen waren. Die Ausweisharten berech- 
tigten zum Empfang von Pfd. Fleisch je Kopf und Woche. 
Gleichzeitig versuchte der Magistrat, eine städtische Schweineschläch-- 
kerei ins Leben zu rufen, doch scheiterte es daran, daß die Militärbehör- 
den die nötigen Arbeitskräfte nicht frei gaben. Dafür kaufte er auf 
eigene Rechnung 33 Schweine und übergab sie Fleischerfrauen, deren 
Männer im Felde standen, zur Verarbeitung. 
Am 22. 2. 16 wurden Hoöchstpreise für den Kleinhandel mit 
Schweinefleisch festgesetzt, und zwar nach dem Ergebnis einer Sißhung 
der Unterkommission so, daß die Fleischer an jedem Schwein von 
210 Pfd. einen Gewinn von 18.07 JA hatten. Dazu wurde weiter be- 
stimmt: die Schweine werden in ausgeschlachtetem Zustand auf dem 
Schlachthof gewogen, das Gewicht dem Magistrat mitgetellt und vom 
Fleischer in ein Kontrollbuch eingetragen; über den PVerkauf ist gleich- 
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