bei besonders betont wurde, daß die Stammkunden in erster Linie zu
berücksichtigen seien. Jeder Eingetragene sollte eine Kundenkarte be-
kommen, deren Nummer mit der der Kundenliste übereinstimmen mußte
und gleichzeitig auf dem Deckhel des Wirtschaftsbuchs vermerkt werden
sollte.
Am gleichen Tage wurden alle bisherigen Bestimmungen über die
Fleischversorgung aufgehoben und in einer neuen, einheitlichen Verord-
nung zusammengefaßt. Aeu ist darin, daß jeder, der schlachten wollte,
einen Schlachtschein Haben mußte; dieser Schein war dem Fleischbe-
schauer zur Eintragung des Gewichts jeder Schlachtung zu übergeben
und von ihm an den Magistrat weiter zu reichen. Neu ist ferner die
Bestimmung, daß auch Wild dem Martkenzwang unterlag, wenn auch
mit der doppelten Menge als anderes Fleisch und daß Selbstversorger
mit Wild besondere Listen führen und dem Magistrat wöchentlich berich-
ten mußten, an wen und in welchen Mengen sie Wild abgegeben hät-
ken. Als Selbstversorger mit Bieh galt nur, wer ein Stück Vieh wenig-
stens 6 Wochen lang in der eigenen Wirtschaft gehalten hatte. Das
sogenannte Pensionsschwein, das im Verlauf des Krieges so sehr beliebt
werden sollte, berechtigte also nicht zum Bezug der erhöhten Fleischration
der Selbstversorger.
Diese letzteren Bestimmungen über die Hausschlachtungen wurden
im Lauf der Jahre noch hin und wieder verschärft. 1917 wurde ange-
ordnet, daß Hausschlachtungen immer vom Magistrat genehmigt werden
sollten, solche von Rindern über 6 Wochen sogar vom Landesfleischamkt.
Allerdings wurde diese Verordnung gleich wieder erweitert durch den
Zusatz, daß bei den Genehmigungen so weitherzig wie möglich verfahren
werden sollte. Infolgedessen hat z. B. der Landkreis jahrelang die
Schlachterlaubnis für Schweine erteilt, die für Stolper Einwohner im
Landkreis gemästet wurden, obwohl er keinen Zweifel hatte, daß die
Bestimmung über die Selbstfütterung in keinem Fall befolgt worden
war. Auch der Magistrat erließ eine entsprechende Anweisung an die
Polizeibeamten und suchte sogar die Hausschlachtungen lebhaft zu för-
dern, indem er der Ortsgruppe Stolp des „Vereins zur Wahrnehmung
der Konsumenteninteressen"“ den Stall der Reitbahn zur Einrichtung
einer Schweinemästerei zur Verfügung stellte. Hier trat erst eine Aende-
rung ein, als im letzten Kriegsjahr die Anordnung getroffen wurde, daß
ein bestimmter Anteil der aus den Hausschlachkungen gewonnenen
Fleischwaren abzuliefern sei; dadurch verloren die Hausschlachtungen
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