Metadata: Die Kriegswirtschaft in Stopl 1914-1919.

5. Eier. 
Wie bei den meisten Gebieten der Lebensmittelversorgung, krat auch 
bei der Versorgung mit Eiern erst im Laufe des Jahres 1916 die Not- 
wendigkeit kriegswirkschaftlicher Erfassung hervor. Bis dahin hatte in 
Stolp die Bevölkerung ihren Eierbedarf im freien Handel decken können; 
allerdings waren die geforderten Preise sehr hoch, erreichten im Sommer 
1916 7,50 A p je Stiege, sodaß die Staatsanwaltschaft die Bevölkerung 
vor Ueberforderungen warnen mußte, aber immerhin war die Ware doch 
vorhanden. Zur Erleichterung der Versorgung hatte überdies der Magi- 
strat auf dem Markt eine Eiersammelstelle eingerichtet, wo Eier zum 
Marktpreis aufgekauft und an die Bevölkerung abgegeben wurden. 
Außerdem hatte die 3E. einen schwunghaften Eierhandel aufgetan und 
die Eier durch die Provinzial-Nahrungsmittelstellen abgegeben. Jetzt, 
im August 1916, war die Versorgung der Bevölkerung nicht mehr durch- 
zuführen, und um sie sicherzustellen, wurde zunächst, wie auch auf ande- 
ren Gebieken der Lebensmittelversorgung, die Erfassung der Vorräte 
durch Zeichs-, Landes- und Provinzial-Eierstellen (RE., LE., PE.) ange- 
ordnet. Der zweite Schritt war eine Bestandsaufnahme der vorhandenen 
Eier, die in Stolp einen Vorrat von 98 500 Stück ergab, d. h. die Fest- 
stellung, daß 0,66 c der Bevölkerung über den Eigenbedarf hinaus mit 
Eiern eingedechkt waren. 
In der Stadt waren damals 7640 Legehühner vorhanden, deren 
Eierproduktion den Bedarf der Stadt nicht annähernd decken konnte, so- 
daß Stolp auf Zufuhr von auswärks angewiesen war. 
Bereits am 11. 9. 16 wurde eine vorläufige Verbrauchsregelung ein- 
geführt; je Kopf und Woche durfte nur ein Ei gegen Eintragung ins 
Wirtschaftsbuch abgegeben werden, Krankenhäuser, Gastwirtschaften 
usw. konnten Bezugsscheine erhalten. Am 18. 9. trat dann die endgül- 
tige Regelung in Kraft, durch die auch die Eierkarten eingeführt wur- 
den. Im § 6 dieser Verordnung war allen Personen, die ihre Eier direkt 
vom Erzeuger beziehen wollten, sofortige Meldung an den Magistrat zur 
Pflicht gemacht. Das wurde vom Oberpräsidenten beanstandet, aber 
doch schließlich gestattet, weil nur 4 derartige Meldungen eingegangen 
waren. 
Stolp gedachte nun seinen Eierbedarf aus dem Landkreis zu decken 
und beantragte beim Landrat die Erlaubnis, Aufkäufer zu entsenden, 
erhielt aber keine Antwort. Infolgedessen mußte der Magistrat entspre- 
chend den ergangenen Anweisungen seinen Bedarf durch die landw. 
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