schaffen, das vom 15. 3. des einen bis zum 14. 3. des anderen Jahres
gehen sollte (von 1918 an vom 1. 2.—31. 1.). Für dieses Jahr wurde
nach der Grundzahl von 26 Eler für jeden Versorgungsberechtigten die
Gesamteierzahl des Kommunalverbandes bestimmt, von der die
Pflichtlieferungen der jeweils vorhandenen Legehühner in Abzug ge-
bracht wurden. Für Stolp betrug nach der Einwohnerzahl die Eieran-
zahl 858 000, die Pflichtleistung der vorhandenen Hühner 30 Eier
jährlich je Huhn 235 200, sodaß noch 622 700 Eier an die Stadt zu lie-
fern waren; einbegriffen waren hierin 22 800 Eier für Krankenanstal-
ken. Später, zu Anfang 1919, setzte sich langsam die Erkennknis durch,
daß das Ablieferungssoll mit 30 Eiern je Huhn angesichts der mangeln-
den Futktermittelversorgung und der bisher wenig berücksichtigten
Bedürfnisse der Hühnerhalter zu hoch gegriffen sei, und es wurde auf
10 Eier je Huhn und Jahr herabgesetzk.
Wieviel von den zuständigen Eiern tatsächlich geliefert worden sind,
läßt sich aus den Akten nicht sicher entnehmen. Nach einer besonderen
Monatsmeldung, die an den Oberpräsidenten erstattet werden mußte,
waren vom 15. 3. 17 — 1. 1. 18 insgesamt 16 Eier je Kopf ausgegeben.
Nach den Wochenmeldungen waren es z. B. am 1. 5. drei, am 7. 5.
wieder drei, am 14. 5. vier, am 21. 5. vier, ebensoviele am 4. und 11. 6.,
sodaß die Monatszahlen nicht ganz stimmen würden, wenn nicht bekanntk
wäre, daß in jener Zeit 200 000 Eier als Sondergabe überwiesen und
verteilt worden sind. Für 1918 ergeben die Monatsmeldungen insge-
samt 17 Eier je Kopf; die Wochenmeldungen, die eine Gesamtlieferung
von 478 167 Eiern nachweisen, ergeben bei Annahme von 27 900 WPer-
sorgungsberechtigten dieselbe Zahl. Soviel steht fest, daß auch die gerin-
gen Eierlieferungen, die der Stadt nach dem Perteilungsplan zustanden,
nie ganz eingehalten worden sind.
Zu Ostern 1917 stellte der Landkreis Stolp aus eigenem Ankrieb
der Stadt eine größere Anzahl von Eiern außerhalb der Kontingenkie-
rung zur WVerfügung, die kostenlos an Minderbemittelte abgegeben
werden sollten und die der Magistrat an Armengeldempfänger und an
solche Personen verteilen ließ, die das Essen der Kriegsküche zu einem
herabgesetzten Preise bezogen. Soweit sich feststellen ließ — und das
dauerte lange und verursachte erhebliche Mühe — wurden insgesamt
26 000 Eier auf diese Weise verteilk.
Der Eierpreis betrug zu Beginn der Zwangswirtschaft 20 Pfg. je
Stüch, stieg sehr bald auf 27, im Juli 1917 auf 297/ Pfg.; im März
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