Object: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Übertrag 
gezahlt werden. Der Rest 17 794117 — 3200 —= 14594,17 Mark ist nach dem 
Verhältnisse des Steuersatzes von 10 Mark zum nächst niederen, also nach dem 
Verhältnisse von 10 zu 9, oder um ½/10 zu mindern. Statt 14 594,17 Mark 
werden also der weiteren Rechnung nur 13 134,75 Mark zugrunde gelegt. 
Zum Steuersatze von 9 Mark sind 9000 Mark Brausteuer gezahlt; es 
kann also auch die dem Steuersatze von 9 Mark entprechende Vergütung nur bis 
zu diesem Betrage geleistet werden 
Der Rest 13 134,75 — 9000 = 4 134,75 Mark ist im Verhältnisse des 
Steuersatzes von 9 Mark zum nächst niederen, also im Verhältnisse von 9 zu 8 
oder um ½ auf 3 675,33 Mar herabzusetzen. 
Da zum Satze von 8 Mark mehr als 3 675,33 Mark Brausteuer gezahlt 
sind, beträgt die dem Satze von 8 Mark entsprechende Vergütung abgerundet 
3.200,00 Mark. 
9 000,00 „ 
3 675,30 „ 
  
Die endgültige Gesamtvergütung für alles aus der Brauerei Kantorowit 
stammende und ausgeführte Bier beträgt also 
Hierdon entfallen nach dem Verhältnisse der Bierausfuhr oder der vor- 
läufigen Vergütungen auf: 
a) den Brauereibesitzer J. Kantorowitz in Posen, Hauptamtsbezirk Posen 
15 875,30 4892,50 
·10676,0 
b) den Schiffsmakler J. Berkowitz in Thorn, Direktivbezirk Danzig 
15 875,30 5 462,70 
15,875,30 Mark. 
7274,80 Mark, 
10 676,50 8 122,05 „ 
Z) den Bierverleger H. Preuß in Eydtkuhnen, Direktivbezirk Königsberg 
15 875,30 321,35 4275 
10 676,50 % 
Der Minderbetrag von 10 Pfennig beruht auf den vorgeschriebenen 
Abrundungen. 
Posen, den 18. Mai 1908. 
Königliches Haupt-Steueramt. 
N. N. N. N. N. JN. 
Obersteuerinspektor. Rendant. Hauptamtskontrolleur. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.