Full text: Die Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

610 VI. Das Königshaus. 3. Titel und Wappen. 
Wegen der Landgrafschaft Hessen, des Fürstenthums Nassau 
und der Herrschaft zu Frankfurt a. M. 
a) Im blauen Platze ein von Silber und Roth achtmal guergestreifter, 
goldbewehrter und gekrönter Löwe (Hessen); 
b) im blauen mit rautenförmigen goldenen Schindeln bestreuten Platze ein 
goldener, rothgezungter, gekrönter Löwe (Nassau); 
) in der aufsteigenden Spitze im rothen Platze ein silberner, goldbewehrter, 
rothgezungter Adler (Frankfurt a. M.). 
Im Schildesfuße: 
Wegen der Regalien. 
Ein rothes Feld. 
Auf dem eben beschriebenen Schilde ruht die Preußische Königskrone. 
Dieselbe besteht aus einem goldenen, mit 17 facettirten Edelsteinen von ab- 
wechselnder Form geschmückten Stirnreif, welcher mit fünf aus je drei größeren 
und einem kleineren Brillanten gebildeten Blättern und zwischen denselben mit 
vier Zinken, von denen jede einen großen Brillanten trägt, besetzt ist. Aus 
den fünf Blättern geht eine gleiche Anzahl halbkreisförmiger, nach dem Scheitel- 
punkte zu sich verjüngender und dort vereinigender, mit je neun Brillanten 
von abfallender Größe besetzter, goldener Bügel hervor. Auf dem Scheitel 
ruht ein blauer, goldbereifter und bekreuzter, ebenfalls mit Edelsteinen ge- 
schmückter Reichsapfel. 
Um den Schild hängt die Kette des Schwarzen Adlerordens. Schild- 
halter sind zwei mit Eichenlaub umgürtete, mit dem Gesichte gegeneinander 
gekehrte graubärtige, wilde Männer, welche auf einer gezierten Konsole stehen 
und sich auf den Hauptrand des Schildes stützen. 
Mit dem rechten Arme hält der rechtsstehende und mit dem linken 
Arme der linksstehende Schildhalter eine Keule, deren dickes Ende abwärts 
gekehrt ist. 
  
f. Fleineres Mappen. 
———— — 
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Preußen. 
  
  
Beschreibung des Königlich Preußischen kleineren Wappens. 
Im Schilde im silbernen Felde der Königlich Preußische Schwarze Adler 
mit der Königlichen Krone auf dem Haupte, goldenen Kleestengeln auf den
	        
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