Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

( 119 ) 
Sammlung 
der 
Gesetze und Verordnungen 
für das Königreich Sachsen. 
Gtes Stück, vom Jahre 1832. 
  
  
  
  
/’12.) Veror du ung, 
die bei dem Ausbruche der Assatischen Cholera im Inlande zu beobachtenden 
Vorschriften betreffend; 
vom 1 4ten Februar 1832. 
Die bei der ersten Annaͤherung der Asiatischen Cholera gegen Deutschlands Grenzen, auf 
den Grund der damals vorliegenden Erfahrungen und herrschenden Ansichten, fast in allen 
Deueschen Staaten, für den Fall des Ausbruchs derselben, angeordneten Schutzmaßregel# 
baben sich später, bei dem wirklichen Eindringen der Krankheic in die Nachbarländer des 
Königreichs Sachsen, nicht allenthalben als nothwendig, zweckmäßig und ausführbar bewährt. 
Wenn hiernächst, so lange die Krankheit das eigne tand nicht erreicht, die Rücksichr, 
dasselbe vor dem Eindringen zu bewahren, vor Allem die Schritte der Commissien leiten 
mußte und strengere Maßregein erforderte, so macht dagegen für den Fall, daß die Krank- 
beic im Inlande selbst ausbrechen sollte, die nothwendige Rücksicht, wenigstens den Ver- 
kehr zwischen den eignen Unterthanen nicht zu hemmen und die durch die Krankheit selbst 
schon schwer betreffenen Ortschaften und Einwohner durch Absperrung nicht noch in größere 
Leiden zu verseen, eine Milderung der Maßregeln unerläßlich. 
Es sind despalb auch die in hiesigen Landen durch die, der General-Verordnung vom 
1 Ken Juii beigesügte Anweisung: über das bei dem Ausbruche der Cholera in den Königl. 
Scchsischen Landen zu beobachtende Verfahren, ingleichen durch die Verordnung vom 1#### 
September 1831, ertheilten Vorschristen einer anderweiten sorgfältigen Prüfung unterwor- 
( 18)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.