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Sammlung
der
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
Gtes Stück, vom Jahre 1832.
/’12.) Veror du ung,
die bei dem Ausbruche der Assatischen Cholera im Inlande zu beobachtenden
Vorschriften betreffend;
vom 1 4ten Februar 1832.
Die bei der ersten Annaͤherung der Asiatischen Cholera gegen Deutschlands Grenzen, auf
den Grund der damals vorliegenden Erfahrungen und herrschenden Ansichten, fast in allen
Deueschen Staaten, für den Fall des Ausbruchs derselben, angeordneten Schutzmaßregel#
baben sich später, bei dem wirklichen Eindringen der Krankheic in die Nachbarländer des
Königreichs Sachsen, nicht allenthalben als nothwendig, zweckmäßig und ausführbar bewährt.
Wenn hiernächst, so lange die Krankheit das eigne tand nicht erreicht, die Rücksichr,
dasselbe vor dem Eindringen zu bewahren, vor Allem die Schritte der Commissien leiten
mußte und strengere Maßregein erforderte, so macht dagegen für den Fall, daß die Krank-
beic im Inlande selbst ausbrechen sollte, die nothwendige Rücksicht, wenigstens den Ver-
kehr zwischen den eignen Unterthanen nicht zu hemmen und die durch die Krankheit selbst
schon schwer betreffenen Ortschaften und Einwohner durch Absperrung nicht noch in größere
Leiden zu verseen, eine Milderung der Maßregeln unerläßlich.
Es sind despalb auch die in hiesigen Landen durch die, der General-Verordnung vom
1 Ken Juii beigesügte Anweisung: über das bei dem Ausbruche der Cholera in den Königl.
Scchsischen Landen zu beobachtende Verfahren, ingleichen durch die Verordnung vom 1####
September 1831, ertheilten Vorschristen einer anderweiten sorgfältigen Prüfung unterwor-
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